Seien es die dringend notwendige Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen durch die Reform der Eingliederungshilfe, nötige Initiativen zur Förderung von Arbeitsplätzen oder die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung behinderter und chronisch kranker Menschen, auf Bundesebene stünden dazu wichtige Entscheidungen an. Nach den Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes auf Bundesebene sind die Wahllokale barrierefrei einzurichten und tastbare Wahlschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen zur Verfügung zu stellen, so dass eine gleichberechtigte Wahl möglich ist. Erfreulich findet es der Landesbeauftragte auch, dass die Parteien zunehmend auch Informationen in leichterer Sprache verbreiten, so dass sich auch Menschen mit Lernschwierigkeiten über die Ziele der Parteien besser informieren können. „Von den Informationen in leichter Sprache profitieren letztlich aber alle Menschen“, so Miles-Paul.
An die Wahlhelferinnen und -helfer appellierte der Landesbeauftragte, die Wahl so barrierefrei wie möglich zu gestalten und Hilfestellungen zu leisten, wo diese angefragt werden.