Mit dem Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur hat das Land bereits 2005 bundesweit besonders mit der Sicherung der Struktur der Beratungs- und Koordinierungsstellen, der Pflegestrukturplanung und den Regionalen Pflegekonferenzen Akzente gesetzt.“
Seither seien die bewährten Beratungs- und Koordinierungsstellen zu 135 Pflegestützpunkten weiterentwickelt worden. Das Landesgesetz sei insbesondere an diese Entwicklung anzupassen. „Der Gesetzentwurf trägt daher im Wesentlichen der Weiterentwicklung der Beratungs- und Koordinierungsstellen zu einem flächendeckenden und wohnortnahen System von Pflegestützpunkten Rechnung. Die Fachkräfte der Beratung und Koordinierung sind wichtige Lotsen unter dem Dach der Pflegestützpunkte. Mit dem Landesgesetz wollen wir die Fachkräfte sowie die Träger gezielt unterstützen.“
Neben einer Öffnung der Anstellungsträgerschaft von Beratungs- und Koordinierungsfachkräften über ambulante Pflegedienste hinaus sollen die finanziellen Rahmenbedingungen der Fachkräfteförderung verbessert werden. Für die Auswahl von künftigen Trägern soll ein neues Verfahren zur Anwendung kommen, da sich der Kreis möglicher Träger vergrößern wird. „Unser Ziel ist es, den Trägern und den Fachkräften künftig eine grundsätzliche Planungssicherheit von bis zu zehn Jahren zu geben“, so die Ministerin.
Bätzing-Lichtenthäler setze zudem auf die Umsetzung der Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege. „Sobald die Maßnahmen bundesgesetzlich umgesetzt sind, können sie auch in das Landesrecht einfließen. Hier erhoffen wir uns insbesondere mit der Möglichkeit, künftig Modellkommunen zuzulassen, neue Entwicklungschancen für die Weiterentwicklung der Pflegestrukturen im Land.“