„Die neuen Wohnformen verbinden Barrierefreiheit mit nachbarschaftlicher Unterstützung, die oft mit frei wählbaren professionellen Angeboten ergänzt werden können. Damit kann schon frühzeitig Sorge getragen werden für ein langes Leben im gewohnten Umfeld. Mittelfristig wollen wir erreichen, dass die Neuen Wohnformen in ihrer ganzen Vielfalt schon bald als Normalität in unserer Gesellschaft angekommen sind“.
Die Landesregierung unterstützt mit der Anschubförderung gemeinschaftliche Wohn- und Quartiersprojekte. Durch gezielte Zuschüsse wird bei der Finanzierung konkreter Maßnahmen geholfen. Förderfähig sind unter anderem externe Beratung zur Gründung eines Vereins, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer anderen Rechtsform, Personal- und Sachkosten in der Startphase, aber auch Öffentlichkeitsarbeit oder professionelle Gruppen-Moderation zur Organisation verbindlicher Entscheidungen. Angesprochen sind private Initiativen, Vereine, Verbände, aber auch Kommunen sowie die Sozial- und Wohnungswirtschaft.
„Für den Wunsch nach einem langen guten Leben im gewohnten Umfeld, sind gemeinschaftliche Wohnmodelle ein wichtiger Baustein im Rahmen der Demografiestrategie des Landes Rheinland-Pfalz. Dabei sollen erfolgreiche Beispiele zum Nachahmen anregen. Wir wollen, dass mehr solcher neuen innovativen Wohn- und Quartiersprojekte entstehen. Daher können sich auch im kommenden Jahr Initiatoren solcher Projekte bei uns um eine neue Anschubförderung bewerben“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.
Im Rahmen der Anschubförderung stellt das Land, wie bereits in den Jahren zuvor, auch in 2020 Mittel in Höhe von bis zu 100.000 Euro zur Verfügung; pro Bewerbung können bis zu 10.000 Euro bewilligt werden. Nächster Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2020. Zentrale Anlaufstelle ist die Landesberatungsstelle Neues Wohnen Rheinland-Pfalz bei der Landezentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. Diese Beratungsstelle ist Ansprechpartner für alle, die sich für neue Wohnformen interessieren und Informationen über Konzepte, rechtliche Rahmenbedingungen, weitere Förderangebote des Landes oder Anschluss an bestehende Initiativen wünschen.
Mehr zur Anschubförderung, gute Beispiele, weitere Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote zu Neuen Wohnformen finden Sie unter www.wohnen-wie-ich-will.rlp.de.
Projektinformation
Die Auswahl der in 2019 geförderten Projekte zeigt wieder einmal, wie vielseitig die unterschiedlichen Initiativen das Instrument der Anschubförderung nutzen. Zugleich spiegelt die räumliche Verteilung in ganz Rheinland-Pfalz die Entwicklungsdynamik bei neuen Wohnformen im Land wider:
Für das gemeinschaftlich orientierte Wohnprojekt der Genossenschaft Froh2Wo in Bad Dürkheim bewilligte das Land eine Förderung für Maßnahmen, um die wohnungsgenossenschaftliche Projektentwicklung, die Begleitung der Verhandlungen mit Banken, ein Coaching zu den laufenden Planungsprozessen und zur Organisationsentwicklung des Projektes zu sichern. Die Froh2Wo eG strebt ein Modell an, das ein Zusammenleben mehrerer Generationen in gegenseitiger Achtung, Solidarität und Nachbarschaftshilfe unterstützt, unabhängig von Alter, Behinderung, Geschlecht, Religion, Kultur und Herkunft.
Das sozialintegrative Wohnprojekt „Wohnen im Quartier“ in Trier plant, ein Nachbarschaftsbüro aufzubauen, um das ehrenamtlich betriebene Nachbarschafscafé zu stärken und zu einer gelingenden Integration des Projektes in den Stadtteil beizutragen. Die Organisatoren erhalten hierfür einen Zuschuss. Das Leitthema des Wohnprojektes „Wohnen im Quartier“ ist, bezahlbares und gutes Wohnen im fortgeschrittenen Lebensalter sowie im Fall des Eintritts von Pflegebedürftigkeit zu schaffen.
Der Verein „stattVilla“ plant ein Mehrgenerationen-Wohnprojekt im Mainzer Stadtteil Hartenberg-Münchfeld. Mit Hilfe der Landesförderung soll eine externe sozialwissenschaftliche Begleitung erfolgen, sowie Beratung und Moderation bei der Durchführung verschiedener Workshops, Projekte und Öffentlichkeitsarbeit zur Gewinnung weiterer Mitglieder für das Wohnprojekt.
Das integrative gemeinschaftliche Wohnprojekt POLYCHROM projekt1 in Ingelheim ist eine Planungsgemeinschaft, die ein intergeneratives Wohnprojekt errichten und in das Quartier integrieren möchte. Ziel des Projektes ist es, bezahlbaren Wohnraum zu errichten, um ein Zusammenleben von Menschen aller Lebenslagen und Altersstufen, barrierearm, schwellenfrei und barrierefrei für beeinträchtigte und ältere Menschen anbieten zu können. Die Landesförderung soll für die Durchführung einer Planungswerkstatt für die Auswahl eines geeigneten Architekten genutzt werden.
Das Mehrgenerationen-Wohnprojekt „WohnKulturHof Pluwig“ der Verbandsgemeinde Ruwer (LK Trier-Saarburg) möchte die Bereiche Wohnen, Arbeiten und Kultur integrieren. Dabei stellt das Leitbild „In Gemeinschaft Vielfalt leben“ das Zusammenleben im WohnKulturHof dar. Es sollen Strukturen geschaffen werden, die ein eigenständiges Leben in allen Lebensphasen so lange es geht ermöglichen. Getragen ist die Gemeinschaft von der Idee einer „Caring Community“, die sich durch Fürsorge, Teilhabe, Achtsamkeit, Toleranz und einer Ökonomie des Teilens auszeichnet. Der Zuschuss ist für Öffentlichkeitsarbeit sowie für externe Beratungsleistungen in unterschiedlichen Bereichen wie zum Beispiel Baukonzept, Organisationsstruktur und Finanzierungskonzept vorgesehen.
Das gemeinschaftliche Wohnprojekt „Queer im Quartier“ im Mainzer Stadtteil Neustadt möchte das Zusammenleben von Lesben, Schwulen und queeren Menschen in einem diskriminierungsfreien Umfeld ermöglichen. Dabei möchte das Projekt verschiedene Altersgruppen und Lebensmodelle zusammenführen und schließt heterosexuelle Mitbewohnerinnen und Mitbewohner nicht aus. Neben dem Wohnen beabsichtigt der Verein auch im Wohnquartier aktiv zu sein und verschiedene Maßnahmen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens durchzuführen. Die Organisatoren erhalten den Zuschuss für professionelle Moderationen von Workshops, um die weitere Planung des Wohnprojektes zu sichern, sowie eine Finanz- und Rechtsberatung in Anspruch nehmen zu können und die Öffentlichkeitsarbeit zu forcieren.
Wohnen für Lili „Rustis“ - bei der geplanten Wohngruppe „Im Rustengut“ in Bad Dürkheim handelt es sich um ein Wohnkonzept nach § 5 Abs. 1 LWTG und damit um eine Einrichtung besonderer konzeptioneller Ausrichtung. Geplant sind insgesamt 6 Wohnmöglichkeiten für junge erwachsene Menschen mit mittelgradigem bis hohem Teilhabe- und Pflegebedarf zu schaffen. Träger ist die WohnenFormen gGmbH. Gegründet wurde die Gesellschaft durch engagierte Eltern, die allesamt inklusive Wohnmöglichkeiten für ihre erwachsenen Kinder gesucht haben. Die Landesförderung soll für eine wirtschaftliche Beratung, unter anderem für die Inanspruchnahme der Investitions- und Strukturbank Förderung; für eine mediale Darstellung der WG und des Fördervereins zur Akquise von Spenden; für Rechtsberatung bei der Gestaltung von Mietverträgen, Gemeinschaftsvereinbarung, Hausordnung und Überprüfung der Verträge mit den Dienstleistern für die inklusive WG genutzt werden.
Das Wohnprojekt „Neues Wohnen im Quartier“ in Branchweiler - Neustadt an der Weinstraße möchte älteren, chronisch kranken Menschen, Menschen mit Behinderung und/oder mit Pflege- und Betreuungsbedarf ermöglichen, länger selbstbestimmt in ihrem vertrauten Wohnumfeld zu leben. In diesem Quartier sollen mittelfristig Pflegewohnungen entstehen. Ein weiterer Bestandteil des Quartiers ist der Pflegeinfopunkt, der nicht nur als eine Organisationsstelle für die Versorgung gesehen werden soll, sondern auch als eine Anlaufstelle für Fragende und als eine Begegnungsstätte für Menschen im Quartier. Der Zuschuss wurde gewährt für eine professionelle Unterstützung bei rechtlichen und steuerlichen Fragen; für einen Ideenwettbewerb für die Namensfindung; für Marketingmaßnahmen sowie für eine Infoveranstaltung für Bürger im Quartier und aus der Umgebung.
Die Baugemeinschaft „49°Nord –rundumbunt“ im Heiligkreuz-Viertel der Stadt Mainz plant ein gemeinschaftliches, generationsübergreifendes und barrierefreies Wohnprojekt, um die Idee der gelebten Nachbarschaft von Jung und Alt in einem Haus zu verwirklichen. Sie erhält eine Förderung unter anderem für Maßnahmen zum Zusammenwachsen der Gruppe, einem Coaching im Bereich gruppendynamischer Prozesse und für eine professionelle Unterstützung bei rechtlichen Fragen.