Hausärztinnen und Hausärzte, die sich in einer der Förderregionen neu niederlassen, eine Praxis übernehmen oder eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt anstellen, können jetzt eine höhere Förderung von bis zu 20.000 Euro in Anspruch nehmen. Auch die Einrichtung von Zweigpraxen wird weiterhin gefördert. „Seit Inkrafttreten des Förderprogramms im Jahr 2011 konnten bereits mehr als 130 Maßnahmen gefördert werden. Das Land hat dafür bisher rund 1,85 Millionen Euro bereitgestellt“, ergänzte die Ministerin. Eine Förderung ist aktuell in 90 Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden möglich. „Die Landesregierung wird sich auch zukünftig für einen attraktiven Arztberuf und eine gute ärztliche Versorgung auch im ländlichen Raum einsetzen. Deshalb werden wir neben weiteren Maßnahmen wie der Landarztquote und Angeboten zur Aus- und Weiterbildung auch beim Förderprogramm hausärztliche Versorgung engagiert bleiben“, so Bätzing-Lichtenthäler.
Das Förderprogramm hausärztliche Versorgung ist ein Baustein des Masterplans zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Nähere Informationen sowie eine Liste der Förderregionen finden Sie auf <link http:>www.hausarzt.rlp.de.
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Ambulante Versorgung