Die Höhe der pauschalen Fördermittel richte sich insbesondere nach der Zahl der im vergangenen Jahr behandelten Patientinnen und Patienten, der vorhandenen Großgeräte, der Ausbildungsplätze und der Planbetten. Das größte Gewicht habe die Fallzahl. Sie mache etwa 80 Prozent des Förderbetrages aus. Das sei bewusst so geregelt, denn je mehr Patientinnen und Patienten ein Krankenhaus behandle, desto höher sei der Verschleiß von medizinischen Geräten.
„Die Krankenhäuser können über die Verwendung der pauschalen Fördermittel frei verfügen“, erläuterte Bätzing-Lichtenthäler. „Ich halte es für sinnvoll, wenn die Verantwortlichen vor Ort selbst entscheiden können, ob sie ein Sortiment Krankenhausbetten einkaufen oder in einen Röntgenapparat oder einen Kernspintomographen investieren. Sie müssen lediglich einmal im Jahr nachweisen, dass sie die Mittel zweckentsprechend verwendet haben“, so die Ministerin weiter. Die Pauschalförderung sei beispielhaft für ein einfaches, transparentes und unbürokratisches Verwaltungsverfahren und habe sich seit Jahren bewährt.
In der Anlage sind die einzelnen Krankenhausträger/Krankenhäuser mit dem Förderbetrag aufgelistet.