Die Ministerin wünscht sich auch weiterhin eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der LAG IF. „Menschen mit Behinderungen brauchen eine starke Interessenvertretung, um ihre Situation kontinuierlich zu verbessern. Sei es bei der Schaffung von Integrationsbetrieben oder das Budget für Arbeit, mit dem Arbeitsplätze für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefördert werden“, so Bätzing-Lichtenthäler. Auch wenn nicht alle Wünsche umgesetzt werden konnten, so sei das neue Bundesteilhabegesetz auch für die Teilhabe an Arbeit durchaus ein Schritt nach vorne.
„Unser Weg in Rheinland-Pfalz – der deutliche Ausbau von Integrationsfirmen – ist und bleibt richtig. Doch unsere Möglichkeiten zum weiteren Ausbau von Integrationsfirmen sind begrenzt. Die Kosten dürfen nicht länger fast ausschließlich beim Land liegen. Das muss auf mehrere Schultern verteilt werden“, forderte die Ministerin und betonte: „Für die Zukunft gilt: Nur wenn wir die Finanzierung der Integrationsfirmen auf ein anderes Fundament stellen, können wir einen deutlichen Ausbau angehen und für viele weitere Menschen mit einer Behinderung künftig einen angemessenen Arbeitsplatz schaffen.“ Als zukünftige Mitfinanzierer wünscht sich Ministerin Bätzing-Lichtenthäler neben dem Bund auch die Bundesagentur für Arbeit, die beispielsweise bei der Zahlung von Eingliederungszuschüssen ihre Möglichkeiten noch stärker ausschöpfen kann.
In der 2001 gegründeten LAG arbeiten Vertreterinnen und Vertreter aus fast allen derzeit 71 Integrationsfirmen zusammen. Ziel der LAG ist es, auf Landesebene die Interessen von Menschen mit Behinderungen in Integrationsfirmen zu unterstützen, sei es durch Kooperation mit Verbänden, Politik oder Wirtschaft.
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Menschen mit Behinderungen