Wir haben seitdem eine große Resonanz erhalten, auch von Ordnungsämtern, dass sie, anders als für andere „körpernahe Dienstleistungen“, die vorgesehenen weitreichenden Hygiene-, Vorsichts- und Reinigungsvorgaben in Bordellen nicht gleichermaßen effektiv kontrollieren könnten und dass die Nachverfolgung bei Auftreten von Infektionsfällen bei realistischer Betrachtung nur schwer zu gewährleisten sei.
Auch vor dem Hintergrund, dass Bordelle in anderen Bundesländern weiterhin geschlossen bleiben, gilt es, eine Verlagerung von Sexualdienstleistungen nach Rheinland-Pfalz zu vermeiden. Eine Öffnung von Bordellen soll vielmehr im Gleichklang der Bundesländer erfolgen.
Aus diesen Gründen erfolgte heute eine Neubewertung. Demnach bleiben Bordelle in Rheinland-Pfalz auch nach dem 10. Juni geschlossen. Dies wird durch eine Änderungsverordnung zur 9. Corona-Bekämpfungsverordnung zeitnah umgesetzt.
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