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IT-Planungsrat beschließt „OZG-Booster“ für Priorisierung von digitalen Verwaltungsleistungen

Auf der heutigen Sondersitzung des IT-Planungsrates wurde der so genannte „OZG Booster“ beschlossen. Damit folgten der Bund und die Länder dem Vorbild aus Rheinland-Pfalz, wo Land und Kommunen schon zum Ende des Jahres 2021 eine Priorisierung von digitalen Verwaltungsleistungen gefordert hatten.

„Ich begrüße ausdrücklich, dass der IT-Planungsrat heute einen wichtigen Schritt für die Umsetzung des OZG beschlossen hat. Jetzt sind alle Themenfeldführer gefordert, dass dieser Beschluss auch umgesetzt wird. Die flächendeckende Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung in Rheinland-Pfalz ist darauf angewiesen, dass diese Leistungen zur Verfügung stehen,“ stellte der Beauftragte für die Digitalisierung und die Informationstechnik, Fedor Ruhose, fest. In diesem Zusammenhang begrüßte Ruhose, dass zudem beschlossen wurde, das wichtige Thema der EfA-Finanzierung über das Jahr 2022 hinaus in der nächsten IT-Planungsrat-Sitzung zu beraten und einen Beschluss zu fassen. „Länder und Kommunen brauchen zeitnah eine verlässliche Übersicht über die anfallenden Kosten der Nachnutzung, um das EfA-Prinzip bundesweit zum Erfolg werden zu lassen“, betonte der Staatssekretär.

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