Im Kern gehe es darum, durch klare Regeln zu Lohn- und Arbeitsbedingungen Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt zu verhindern. Dazu gehören aus Sicht der Landesregierung vor allem auch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns und die Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sowie die Gewährleistung intensiver Kontrollen und die Stärkung der Mitbestimmung, so die Ministerin.
“Es bedarf vielfältiger Maßnahmen, um den Arbeitnehmerschutz zu stärken, Lohndrückerei zu verhindern und einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen“, sagte die Ministerin weiter. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen Ländern müssen zu den gleichen Bedingungen wie einheimische Beschäftigte in Deutschland arbeiten. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort muss gelten“, unterstrich Malu Dreyer. Ferner sei es wichtig, dass alle Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden, um den Tarifvertragsparteien aller Branchen zu ermöglichen, faire Arbeitsbedingungen durch die Vereinbarung von Mindestlöhnen herzustellen. Zudem müsse ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn als Lohnuntergrenze geschaffen werden, um weiteren Druck auf das deutsche Lohngefüge zu verhindern.
Darüber hinaus müsse die Bundesregierung eine wirksame Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll gewährleisten. Hierzu bedürfe es nach der Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen auch der Aufstockung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, um die Einhaltung von Mindestlöhnen effektiv kontrollieren zu können.
Die Bundesregierung müsse sich zudem im Rahmen der Revision der Entsenderichtlinie dafür einsetzen, dass diese entsprechend ihrem Ursprungsgedanken wieder Mindeststandards festlegt. Es müsse zumindest die prinzipielle Gleichrangigkeit des Sozialen und der Sozialen Grundrechte mit den wirtschaftlichen Freiheiten im Binnenmarkt wieder hergestellt und festgeschrieben werden, erklärte die Ministerin.