Integrationsbetriebe leisteten einen wichtigen Beitrag, um Menschen mit Behinderungen den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern und das gesetzlich verbriefte Recht behinderter Menschen auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stärken, so der Staatssekretär. Dafür hätten Arbeitgeber im Gegenzug hoch motivierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Als Bindeglied zwischen Werkstatt für Menschen mit Behinderungen und allgemeinem Arbeitsmarkt leisteten solche Unternehmen eine wichtige Integrationsarbeit. „Zentrales Unternehmensziel ist die gemeinsame Beschäftigung von behinderten und nichtbehinderten Menschen auf tariflicher Basis. Das Land gibt dem Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse, Zuschüsse zum Betreuungsaufwand und beratende Unterstützung“, so Habermann.
Die Regionalkonferenzen sollen dazu beitragen, dass mehr Integrationsunternehmen entstehen. Eine landesweite „Servicestelle für Integrationsfirmen“ habe im Juli 2007 ihre Arbeit aufgenommen und stehe den Betrieben unterstützend zur Seite, betonte Habermann. Der Staatssektreär wünscht sich, auch große und mittlere Unternehmen verstärkt zu gewinnen, denn dadurch würden sich die Chancen für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erheblich verbessern. Weiterhin sei der Aufbau von einzelnen Integrationsabteilungen in bestehenden Unternehmen noch entwicklungsfähig. „Ich hoffe, dass der Funke Integrationsfirma bei vielen von Ihnen zünden wird“, richtete Habermann seinen Appell an die Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft. Mit den bereitgestellten begleitenden Hilfen und den angebotenen finanziellen Förderungen sei es möglich, auch behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unternehmen zu qualifizieren und sinnvoll zu integrieren.
Die Ministerien veranstalteten insgesamt vier Regionalkonferenzen. Nach Kaiserlautern, Mainz und Trier war die Konferenz in Koblenz die letzte in der Reihe, in der über Gründung, Finanzierungsinstrumente und Unterstützungsstrukturen von Integrationsfirmen informiert wurde. Weitere Informationen sind im Sozialministerium unter der Telefonnummer 06131/162035 zu bekommen, ebenso im Internet unter www.masgff.rlp .de.