Nr. 123-3/03
Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hält die in den Konsensgesprächen zur Gesundheitsreform beschlossene Fusion der vier Kassenärztlichen und drei Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zu jeweils einer Vereinigung für sinnvoll, wie der Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Richard Auernheimer, heute in Mainz auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Walter Altherr und Josef Rosenbauer mitteilte. Die Kassenärztlichen (KV) und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) in Rheinland-Pfalz zählten zu den bundesweit kleinsten Organisationen dieser Art. Es gebe keine sachlichen Gründe dafür, dass beispielsweise die mehr als 20.000 Vertragsärzte in Bayern mit einer KV auskommen, während die rund 6.500 Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz für die gleichen Aufgaben vier KV?en benötigten, so der Staatssekretär.
Das in der Konsensrunde erarbeitete Eckpunktepapier sieht vor, dass, soweit mehrere KV?en mit weniger als 10.000 Mitgliedern in einem Land bestehen, diese zusammengelegt werden. Damit würde auch in Rheinland-Pfalz umgesetzt, was bereits in fast allen Bundesländern seit Jahrzehnten die Regel sei, so der Staatssekretär. Eine neu zu schaffende KV beziehungsweise KZV Rheinland-Pfalz würde bundesweit im Mittelfeld liegen und hätte damit eine wesentlich günstigere Mitgliederstruktur.
Selbstverständlich wären auch weiterhin regionale Belange zu berücksichtigen. Die vorgesehene gesetzliche Regelung eröffne die Möglichkeit, die Landes-KV beziehungsweise Landes-KZV dezentral zu organisieren und beispielsweise regionale Service-Zentren einzurichten. Somit wäre eine ortsnahe Betreuung gewährleistet. Letztlich müsse aber abgewartet werden, welche Veränderungen der Gesetzentwurf in den weiteren parlamentarischen Beratungen erfährt.
Im Vordergrund stehe das fachliche Ziel, mit einer Landes-KV Strukturen zu schaffen, die es der Selbstverwaltung ermöglichen, ihre gesetzlichen Aufgaben und ihre Dienstleistungsfunktionen für ihre Mitglieder noch besser und landesweit einheitlich erledigen zu können. Die Zusammenlegung der derzeitigen Regional-KV?en diene nicht zuletzt der Schaffung gleichwertiger Versorgungsstandards durch gleiche Regelungen für ganz Rheinland-Pfalz. Im Übrigen würden Vereinbarungen mit nur einer KV und KZV auf beiden Seiten eine wesentliche Erleichterung bedeuten und mittelfristig sowohl bei der ärztlichen Selbstverwaltung als auch bei den Kassen weitere Verwaltungskosten sparen.
Die Selbstverwaltung werde zu gegebener Zeit über die personelle Struktur der KV in Rheinland-Pfalz eigenverantwortlich entscheiden. Die Entwicklung der Organisationsstruktur und damit auch die Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liege in den Händen der Ärzteschaft. Als Aufsichtsbehörde werde das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit der Selbstverwaltung den notwendigen Spielraum lassen - und auf Wunsch auch unterstützen - um mögliche Veränderungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sozial verträglich zu gestalten.