Die vorgelegten Daten sind nicht belastbar, die Methodik ist fragwürdig und hält einer fachlichen Überprüfung nicht stand.
Der heutige Pflegegipfel in Mainz, an dem auf Einladung von Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler die PflegeGesellschaft, die Pflegekammer Rheinland-Pfalz, die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, die Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen, der Verband der Privaten Krankenversicherung, der MDK Rheinland-Pfalz, ver.di und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz teilnahmen, hat einvernehmlich fünf Punkte zur weiteren Stärkung der Pflege konsentiert:
1. Damit Menschen Vertrauen zur Pflege haben, müssen Pflegeeinrichtungen ihre Arbeit transparent darstellen. Ein Weg zu einer größeren Transparenz ist eine noch stärkere Öffnung der Einrichtungen zu ihren Nachbarschaften und Sozialräumen, denn eine Pflegeeinrichtung, die Teil des Wohnquartiers ist, unterliegt auch einer positiv wirkenden sozialen Kontrolle. Mit den am 1. März diesen Jahres in Kraft getretenen Änderungen zum Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) wurden weitere Instrumente zur Qualitätssicherung geschaffen, um die für eine gute Pflege wichtige personelle Kontinuität in den Einrichtungen zu sichern.
2. Um den Pflegenden mehr Zeit für die Pflege und Betreuung zu geben, sollen alle Einrichtungen motiviert werden, sich an dem bundesweiten Prozess der Entbürokratisierung in der Pflege zu beteiligen.
3. Noch immer sind die Pflegenoten wenig aussagekräftig und kaum vergleichbar. Es sind aber transparente und wissenschaftlich fundierte Vergleiche von Qualität notwendig, um dem berechtigten Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. Deshalb werden sich die Beteiligten dafür einsetzen, dass die in dem Fachdialog erarbeiteten Vorschläge bei der Beratung des Qualitätsausschusses auf der Bundesebene, der die Pflegenoten weiterentwickeln soll, berücksichtigt werden; denn die heutigen Pflegenoten sind nicht dazu geeignet, die Qualität der Pflege in Einrichtungen abzubilden, wie dies übereinstimmend Bundesgesundheitsminister Gröhe und der Pflegebeauftragte der Bundesregierung Laumann festgestellt haben. Deshalb hat der Bundesgesetzgeber mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz den Qualitätsausschuss geschaffen, der bis Ende 2017 neue Transparenzkriterien entwickeln soll.
4. In einem Fachdialog mit Institutionen und Organisationen, die insbesondere die Qualität in der Pflege erfassen und dokumentieren, soll die Frage beantwortet werden, wie eine Qualitätsberichterstattung in der Pflege aussehen muss, damit Menschen diese Informationen gut für sich nutzen können. Zu diesem Fachdialog werden auch Verbände, die wie der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK Deutschland die Interessen von Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf vertreten, und weitere Einrichtungsverbände wie der Verband deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) eingeladen.
5. Die Beteiligten werden sich spätestens im nächsten Jahr erneut treffen, um sich über die Wirksamkeit der vereinbarten Maßnahmen auszutauschen und, wenn dies erforderlich ist, weitere Schritte zu vereinbaren.
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