| Mindestlohn

Fairer Lohn für gute Arbeit – Das Arbeitsministerium informiert über Fragen zum Mindestlohn

Seit dem 1. Januar gilt für die Beschäftigten in Deutschland der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. „Rheinland-Pfalz hat sich seit vielen Jahren in mehreren Bundesratsinitiativen für die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes eingesetzt und mit dem seit 2011 in Rheinland-Pfalz geltenden Landestariftreuegesetz eine Vorreiterrolle für faire Löhne eingenommen“, betont Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Dass der Mindestlohn nun gilt, ist eine wichtige Grundlage dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fair bezahlt werden.“

Gleichzeitig gebe es zur Einführung des Mindestlohns Klärungsbedarf auf der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite oder bei Ehrenamtlichen im Sport- und Kulturbereich. „Dem wollen wir begegnen und sind im Austausch zu den verschiedenen Fragen und Erfahrungen rund um den Mindestlohn in Rheinland-Pfalz“, so die Ministerin.

Der vom Bundesarbeitsministerium eingerichteten Hotline kommt eine wesentliche Rolle zu. Bei der Hotline besteht zum einen die Möglichkeit, allgemeine Fragen zum Mindestlohn zu stellen und zum anderen Versäumnisse und Verstöße gegen den Mindestlohn von 8,50 Euro zu melden. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 030/60 28 00 28 erreichbar.

Auf der Seite des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie <link http:>www.msagd.rlp.de stehen die in diesem Zusammenhang häufig gestellten Fragen und Antworten zum Mindestlohn bereit.

Teilen

Zurück