| Europäischer Sozialfonds

ESF fördert die berufliche Integration von Strafgefangenen in der JVA Zweibrücken

„Es ist wichtig, dass straffällige Menschen die Chance einer qualifizierten und am Arbeitsmarkt orientierten Berufsausbildung erhalten. Das erleichtert den Wiedereinstieg in ein Leben in Freiheit, außerdem wird die Zeit im Strafvollzug sinnvoll genutzt.“ Das unterstrich der Staatssekretär im Arbeitsministerium, Christoph Habermann, anlässlich eines Projektbesuchs des rheinland-pfälzischen Begleitausschusses des Europäischen Sozialfonds (ESF) heute in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken. Mit Mitteln in Höhe von über 500.000 Euro aus dem ESF wird in der JVA ein Projekt gefördert, das 175 straffälligen Frauen und Männern eine berufliche Ausbildung ermöglicht. Getragen wird die Maßnahme vom Berufsfortbildungswerk (bfw), einer gemeinnützigen Bildungsreinrichtung des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Das Projekt „Individuelle Qualifizierung und Schnittstelle zum Arbeitsmarkt – QuAm 10“ hat zum Ziel, die berufliche Integration der Strafgefangenen nach Haftende zu verbessern, indem sie über Angebote zur beruflichen Qualifizierung hinaus beim Zugang zum Arbeitsmarkt unterstützt werden. Das umfasst die Beratung und Hilfe bei der Gestaltung von Bewerbungsunterlagen und den Zugang zu den vielfältig verfügbaren Stellenangeboten der Arbeitsagenturen und internetgestützten Jobbörsen. Es wird außerdem eine begleitende sozialpädagogische Betreuung angeboten. Nach erfolgreicher Prüfung haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Bildungsmaßnahme reale Aussichten auf eine Beschäftigung im erlernten Beruf. Das gilt beispielsweise für Werkzeugmechaniker, Zerspanungsmechaniker, Fräser, Technische Zeichner, Schweißer und Elektroniker. Aber auch die Berufsbilder Buchbinder/-in und Holzmechaniker/-in werden in der JVA Zweibrücken angeboten.

„Die berufliche Integration von Strafgefangenen ist, vor allem nach mehrjährigen Haftstrafen, besonders schwierig. Die Haftzeit wirkt sich in erheblichem Maße auf die Persönlichkeitsstruktur und die Beschäftigungsfähigkeit der Betroffenen aus“, sagte der Staatssekretär. Das Projekt in Zweibrücken unterstütze die Menschen darin, nach der Haft auf dem Arbeitsmarkt und damit im Leben wieder Fuß zu fassen. Das Projektbeispiel zeige aber auch, wie wichtig der Europäische Sozialfonds für die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Rheinland-Pfalz ist. Solche Projekte könnten ohne EU-Strukturfondsmittel nicht oder nur in einem viel kleineren Rahmen umgesetzt werden.

Der Begleitausschuss, dem unter anderem die Sozialpartner, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Kommission angehören, hat die Aufgabe, die Umsetzung des operationellen Programms für den Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz zu begleiten. In der Förderperiode 2007-2013 stellt der ESF rund 114 Millionen Euro für arbeitsmarktpolitische Projekte im Land zur Verfügung – Geld, das die Landesregierung besonders zur Beratung, Weiterbildung und Qualifizierung derjenigen Menschen einsetzt, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind.

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