Erstes trägerübergreifendes persönliches Budget in Trier-Saarburg bewilligt

Menschen mit Behinderungen

Nr. 012-4/06

In der Kreisverwaltung Trier-Saarburg wurde heute feierlich das erste so genannte trägerübergreifende persönliche Budget bundesweit bewilligt. Im Rahmen eines Ortstermins in der Kreisverwaltung überreichten Sozialministerin Malu Dreyer und Landrat Günther Schartz den Bescheid an die Budgetnehmerin und dankten allen Beteiligten - insbesondere den Mitarbeiterinnen des Amtes ?Hilfe zur Pflege und für Behinderte? der Kreisverwaltung und des Integrationsamtes in Trier - für die engagierte Arbeit. Das Land Rheinland-Pfalz beteiligt sich an einem bundesweiten Modellprojekt zur Erprobung des trägerübergreifenden Budgets. Die rheinland-pfälzische Modellregion umfasst den Kreis Trier-Saarburg, die Stadt Trier und den Landkreis Bernkastel-Wittlich. Die Ministerin hob hervor, dass das persönliche Budget behinderten Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung gebe und in seiner trägerübergreifenden Form eine Leistung aus einer Hand ermögliche.

Das trägerübergreifende Budget sei eine spezielle Form des persönlichen Budgets, das sich aus Geldleistungen verschiedener Leistungsträger zusammensetze und zu einer Leistung aus einer Hand zusammengefasst werde, so die Ministerin. Am Beispiel der ersten Budgetnehmerin im Kreis Trier-Saarburg bedeutet dies ein Gesamtbudget, das sich aus Leistungen des Integrationsamtes für eine Arbeitsassistenz und des Sozialhilfeträgers zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zusammensetzt. Auch Landrat Günther Schartz begrüßt den innovativen Ansatz des Projektes, der vor allem darin liegt, dass der Budgetnehmer nun eine zusammengefasste Geld- statt - wie früher - eine Sachleistung erhält und dass auch der Nachweis für den Bedarf der Leistung erleichtert wurde. Weiterhin hat der Budgetnehmer nur einen Ansprechpartner, mit dem er den Leistungsbezug regelt. Er muss nicht wie bisher mit jedem einzelnen Leistungsträger verhandeln.

Das persönliche Budget gibt behinderten Menschen eine höhere Entscheidungsfreiheit darüber, welche Hilfen sie wann, wie und durch wen in Anspruch nehmen möchten. Dies können beispielsweise Assistenzleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben sein. Ziel ist es nach Angaben der Ministerin, den Menschen zu ermöglichen, selbstbestimmt im eigenen Zuhause zu leben. „Die meisten behinderten Menschen haben ebenso wie nicht behinderte Menschen den Wunsch, möglichst in den eigenen vier Wänden zu leben. Was sie brauchen, ist eine gezielte Unterstützung, um dies zu verwirklichen. Dies bietet ihnen das persönliche Budget“, so die Ministerin.

Der Kreis habe sich im sozialen Bereich schon mehrfach durch die Teilnahme an Modellprojekten hervorgetan, erläuterte der Landrat. In Zusammenhang mit dem Projekt „Trägerübergreifendes Persönliches Budget“ sei beispielsweise auch von Vorteil, dass in der Kreisverwaltung Trier-Saarburg mit der Schaffung der „Leitstelle Älter werden“ eine Fachstelle geschaffen worden sei, die sich explizit der Problematik der Altenhilfe und der Pflege widme.

Weitere Informationen geben Anita Burg (0651/715-349) und Dieter Ackermann (0651/715-324) von der Kreisverwaltung Trier-Saarburg.

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