Erste Zwischenbilanz der Bleiberechtsregelungen ist positiv

Migration/Integration

Nr. 108-1/08

Wie Arbeitsministerin Malu Dreyer und Innenminister Karl Peter Bruch anlässlich der jetzt vorliegenden statistischen Angaben über die erteilten Aufenthaltserlaubnisse hervorhoben, werden die Bleiberechtsregelungen für geduldete Ausländerinnen und Ausländer in Rheinland-Pfalz erfolgreich umgesetzt. "Sie bieten den betroffenen Migrantinnen und Migranten die Chance, ihre Existenz selbst zu sichern und dadurch eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive zu erlangen", sagten Dreyer und Bruch.

Bislang haben in Rheinland-Pfalz über 2.000 Personen ein humanitäres Aufenthaltsrecht erhalten ? jeweils die Hälfte aufgrund der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz und aufgrund der daran anschließenden gesetzlichen Altfallregelung. ?Das Ergebnis ist eindeutig, die Zahl liegt deutlich über den Erwartungen. Sie macht aber vor allem sichtbar, dass es in Rheinland-Pfalz gelungen ist, den humanitären und integrationspolitischen Zielsetzungen in besonderem Maße Rechnung zu tragen?, unterstrichen die Ministerin und der Minister.

Die Altfallregelung betrifft eine Reihe von Ausländerinnen und Ausländern, die keine Aufenthaltserlaubnis besitzen, aber geduldet werden. Darunter sind beispielsweise Bürgerkriegs-Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien, wo der Bürgerkrieg zwar zu Ende, die Heimat aber vielfach zerstört ist. Von ihnen leben viele schon so lange hier, dass ihre Kinder hier aufgewachsen und zur Schule gegangen sind. Die meisten von ihnen sind in die deutsche Gesellschaft gut integriert.

Im November 2006 einigte sich die Konferenz der Innenminister auf eine humanitäre Bleiberechtsregelung für diese Menschen. Sie wurde im August 2007 abgelöst durch die gesetzliche Altfallregelung im Aufenthaltsgesetz. Demnach können Ausländerinnen und Ausländer, die seit mindestens sechs Jahren (mit Kindern) oder acht Jahren (Alleinstehende) in Deutschland sind, eine Aufenthaltserlaubnis ?auf Probe? bis zum 31. Dezember 2009 erhalten, zu der auch der gleichberechtigte Zugang zum Arbeitsmarkt gehört. Sie gibt geduldeten Ausländerinnen und Ausländer eine Perspektive für einen dauerhaften Aufenthalt, wenn sie sozial und wirtschaftlich in Deutschland integriert sind und sich rechtstreu verhalten haben.

Wie Ministerin Dreyer und Minister Bruch betonten, fördere die rheinland-pfälzische Landesregierung die Umsetzung des Bleiberechts auf vielfache Weise. So habe das für das Ausländerrecht zuständige Innenministerium die notwendigen Vorschriften und Hinweise zügig erlassen und unterstütze die Ausländerbehörden bei der Anwendung der Bleiberechts-Regelungen. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen fördere schwerpunktmäßig die Integration in den Arbeitsmarkt und den Erwerb ausreichender deutscher Sprachkenntnisse.

Der Arbeitsmarkt-Beirat des Landes wurde von Ministerin Malu Dreyer frühzeitig über die neuen Regelungen informiert, vor allem über den gleichberechtigten Zugang der Begünstigten zum Arbeitsmarkt. Die Beauftragte der Landesregierung für Migration und Integration, Maria Weber, richtete einen Arbeitskreis auf Landesebene ein, in dem unter anderem vereinbart wurde, dass Ausländerbehörden, Arbeitsverwaltung und Migrations- und Flüchtlingsberatung vor Ort zusammenarbeiten, um die Betroffenen zu informieren, zu beraten und zu unterstützen, besonders beim Zugang zum Arbeitsmarkt.

?Diese insgesamt sehr positive Zwischenbilanz zeigt, dass die Integrationspolitik in Rheinland-Pfalz auf dem richtigen Weg ist?, so Dreyer und Bruch abschließend.

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