„Mit zwei Erlassen geben wir den Jobcentern und den Trägern der Sozialhilfe Hilfestellung und Auslegungshilfen an die Hand hinsichtlich der Regelungen zur Übernahme von sogenannten „Kosten der Unterkunft“, also zur Sicherstellung der Miet- und Nebenkosten. Unser Ziel ist es, den Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, jetzt schnelle Hilfe und Sicherheit zu geben, dass sie weiterhin unterstützt werden“, so Schweitzer. Auch für den durch das Unwetter zerstörten Hausrat sei es grundsätzlich möglich, dass Jobcenter oder Sozialhilfeträger die Kosten für eine neue Ausstattung übernehmen, wenn die Kosten weder durch eine Versicherung noch durch ein Nothilfeprogramm erstattet werden.
Hinweise auf die Fortzahlung bei auslaufenden Bewilligungszeiträumen und die Möglichkeiten der vorläufigen Leistungsgewährung sind ebenso in den Erlassen enthalten, wie Ausführungen zu den Mitwirkungspflichten. „Häufig wurden anspruchsbegründende Unterlagen durch die Ereignisse zerstört bzw. sind derzeit nicht kurzfristig aufzutreiben. Daher gilt es, pragmatische Lösungen zu finden. Die Jobcenter und Sozialämter in den Katastrophengebieten arbeiten hierbei praktisch und lösungsorientiert zum Wohl der hilfebedürftigen Menschen. Mein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ausführenden Behörden und der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit, die dies möglich machen“, sagte Minister Schweitzer.