| Unwetterkatastrophe/Soziales

Erlasse ermöglichen unbürokratische Hilfe durch Jobcenter und Sozialämter

Die Unwetterkatastrophe hat auch zur Folge, dass die Behörden in den betroffenen Gebieten ihren Dienstbetrieb aktuell nur mit großem personellen und organisatorischen Einsatz aufrechterhalten können. Dies gilt auch für die Jobcenter und Träger der Sozialhilfe. „Ich freue mich, dass trotz schwierigster Rahmenbedingungen vor Ort alles getan wird, um eine Leistungsgewährung an die hilfebedürftigen Menschen zu gewährleisten“, betonte Minister Alexander Schweitzer. Sein Ministerium unterstütze die Arbeit der Behörden bestmöglich mit sach- und praxisbezogenen Hinweisen für ein unbürokratisches Vorgehen.

Hinweise auf die Fortzahlung bei auslaufenden Bewilligungszeiträumen und die Möglichkeiten der vorläufigen Leistungsgewährung sind ebenso in den Erlassen enthalten, wie Ausführungen zu den Mitwirkungspflichten. „Häufig wurden anspruchsbegründende Unterlagen durch die Ereignisse zerstört bzw. sind derzeit nicht kurzfristig aufzutreiben. Daher gilt es, pragmatische Lösungen zu finden. Die Jobcenter und Sozialämter in den Katastrophengebieten arbeiten hierbei praktisch und lösungsorientiert zum Wohl der hilfebedürftigen Menschen. Mein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ausführenden Behörden und der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit, die dies möglich machen“, sagte Minister Schweitzer.

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