Im Februar sind deshalb elf weitere Gebiete in Rheinland-Pfalz durch die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) in das Markterkundungsverfahren gegeben worden. Erklärt in den kommenden Wochen kein Mobilfunkunternehmen, dass es die Gebiete eigenwirtschaftlich in den nächsten drei Jahren ausbauen wird, können die bestehenden Mobilfunklücken mithilfe von Fördermitteln des Bundes geschlossen werden.
„Die Förderung erfolgt über die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes in Abstimmung mit unserer Clearingstelle Mobilfunk. So stellen wir sicher, dass landesspezifische Erfordernisse, wie etwa infrastrukturelle und topographische Gegebenheiten, berücksichtigt werden“, erklärte Schweitzer. Die Ausweitung des Mobilfunks orientiert sich dabei an den Ausbauverpflichtungen, die für die Mobilfunkunternehmen seit 2019 gelten.
Identifizierte weiße Flecken, also Gebiete, in denen keinerlei Mobilfunk-Empfang vorhanden ist und auch keine Aufbauverpflichtung besteht, können mit Fördermitteln des Bundes erschlossen werden. Als gutes Beispiel nannte der Minister den Landkreis Ahrweiler. Die dortigen weißen Flecken wurden bereits im September des vergangenen Jahres in die Markterkundung gegeben und priorisiert, um den Wiederaufbau und die Erweiterung der stark beschädigten Infrastruktur zu unterstützen.
Im Februar 2022 wurden nachfolgende Gebiete in die Förderung gegeben:
Taben-Rodt im Landkreis Trier-Saarburg; Stadt Andernach im Landkreis Mayen-Koblenz; Auw bei Prüm, Roth bei Prüm im Eifelkreis Bitburg-Prüm; Lützkampen, Großkampenberg, Heckhuscheid und Winterspelt im Eifelkreis Bitburg-Prüm; Altlay, Briedel, Stadt Zell (Mosel), Hahn, Raversbeuren und Enkirch in den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell und Rhein-Hunsrück-Kreis; Morbach, Berglicht, Etgert, Gielert, Gräfendhron, Horath, Merschbach und Heidenburg im Landkreis Bernkastel-Wittlich; Ralingen und Trierweiler im Landkreis Trier-Saarburg; Kirschroth im Landkreis Bad Kreuznach; Palzem und Merzkirchen im Landkreis Trier-Saarburg; Stadt Neustadt an der Weinstraße, Stadt Bad Dürkheim, Stadt Deidesheim, Forst an der Weinstraße, Ruppertsberg, Kallstadt, Weisenheim am Sand, Lindenberg, Neidenfels, Stadt Wachenheim an der Weinstraße im Landkreis Kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße und Landkreis Bad Dürkheim; Börsborn und Gries im Landkreis Kusel.