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Elektronischer Rentenantrag wird bürgerfreundlicher

Um die elektronische Beantragung von Leistungen der Rentenversicherung bürgerfreundlicher zu machen, hat eine vom rheinland-pfälzischen Sozialministerium geleitete Arbeitsgruppe einen Vorschlag erarbeitet, der sehr gute Realisierungschancen hat.

„Eine entsprechende Gesetzesänderung hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in einen aktuellen Referentenentwurf aufgenommen. Über diese Innovation made in Rheinland-Pfalz freue ich mich sehr“, teilte Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler mit.

„Zugute kommen werden die Verbesserungen vor allen Dingen den Bürgerinnen und Bürgern. Denn zukünftig soll es die Regel werden, dass die Kommunen einen Antrag bereits beim ersten Ortstermin vollständig aufnehmen können. Auch die Verwaltung in den Gemeinden und bei der Rentenversicherung profitiert, weil sie noch effizienter arbeiten kann“, so die Ministerin. Die Umsetzung in die Praxis kann damit aus heutiger Sicht im Jahr 2017 beginnen.

Bundesweit werden derzeit jedes Jahr mehrere hunderttausend Anträge auf Leistungen der Rentenversicherung bei den Kommunen gestellt. In den meisten Fällen füllen die Gemeinden hierfür im Beisein der Antragstellerinnen und Antragsteller ein Formular am Computer aus und leiten es elektronisch an die Rentenversicherung weiter. „Allerdings nutzen gegenwärtig nur sehr wenige Kommunen die gesetzlich zugelassenen Möglichkeiten, für die Antragsaufnahme auch Daten abzurufen, die bei der Rentenversicherung bereits gespeichert sind“, erklärte die Sozialministerin.

Die Arbeitsgruppe ging deshalb den Hindernissen für den Datenabruf auf den Grund und hat festgestellt, dass gerade einige besonders praxisrelevante Daten bislang nicht abgerufen werden dürfen. Für die Kommunen ist der Datenabruf deshalb uninteressant. Und die Bürgerinnen und Bürger müssen Wiederholungstermine wahrnehmen oder Unterlagen an die Rentenversicherung nachreichen.

„Um hier Abhilfe zu schaffen, hat die Arbeitsgruppe unter Beachtung des Datenschutzes Vorschläge für eine Gesetzesänderung entwickelt, die den Einsatz des Datenabrufs für die Kommunen lohnenswert macht. Maßgeblich beteiligt war die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, die das elektronische Antragsverfahren auf der Anwenderebene bundesweit betreut“, betonte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler.

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