Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler bewertete den Austausch mit den Beteiligten positiv: „Das Treffen hat gezeigt, dass alle Beteiligten entschlossen sind, konstruktiv an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten. Mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des heutigen Gesprächs konnten wir das Thema elektronische Gesundheitskarte auf Basis eines ersten Entwurfs für eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und den Krankenkassen erörtern. Einer solchen Rahmenvereinbarung, die nun weiter im Detail beraten werden soll, könnten die Kommunen künftig auf freiwilliger Basis beitreten.“ Jeweils eine der Gesetzlichen Krankenkassen würde dann die Betreuung der Flüchtlinge für die Kommune übernehmen und hierfür eine Verwaltungskostenpauschale erhalten.
Burkhard Müller, Geschäftsführender Direktor des Landkreistages Rheinland-Pfalz, erklärte: „Die rheinland-pfälzischen Kommunen haben eine große Verantwortung für das Wohlergehen der Flüchtlinge übertragen bekommen und tragen eine große finanzielle Belastung. Sie werden zusammen mit der Landesregierung und den Krankenkassen prüfen, inwieweit die Ausgabe einer elektronischen Gesundheitskarte durch eine Krankenkasse zu einer Entlastung beim Personalbedarf und beim Personaleinsatz sowie bei den aufzuwendenden Kosten führen wird.“
Auch die Gesetzlichen Krankenkassen bringen sich beim Thema der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen konstruktiv ein. Sie befürworten grundsätzlich eine bundeseinheitliche Lösung, sind aber auch bereit und interessiert, eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit dem Land zu besprechen, der dann die Kreise und kreisfreien Städte beitreten können. Die Krankenkassen werden dabei darauf achten, dass der Versichertengemeinschaft keine finanziellen Mehrbelastungen entstehen.
Laut Ministerin Bätzing-Lichtenthäler habe man sich einvernehmlich auf die Einrichtung einer Arbeitsgruppe verständigt, die die Inhalte einer Rahmenvereinbarung weiter konkretisieren wird. Die Arbeitsgruppe solle zeitnah mit Vertreterinnen und Vertretern des Gesundheitsministeriums, des Integrationsministeriums, der Kommunen, der Krankenkassen sowie der Kassenärztlichen Vereinigungen besetzt werden und ihre Arbeit aufnehmen.