Dreyer: Zur Ausbildung in der Altenpflegehilfe gehört angemessene Vergütung

Plenum/Pflege

Nr. 051-2/04

„Gut ausgebildete Pflegekräfte sind eine wichtige Voraussetzung für eine hohe Qualität in der Pflege. Um die Pflegeausbildung in der Altenpflegehilfe für junge Menschen attraktiv zu erhalten, muss den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt werden“. Dies unterstrich Sozialministerin Malu Dreyer heute im rheinland-pfälzischen Landtag. Sie begrüßte daher einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, in dem der Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung für die gesamte Dauer der Ausbildung in der Altenpflegehilfe vorgesehen sei.

Malu Dreyer: „Fachkräfte der Altenpflege sowie Altenpflegehelferinnen und -helfer gewährleisten eine gute Versorgung der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen im Land, und sie sind gefragter denn je “. Die demographische Entwicklung , aber auch veränderte Familien- und Haushaltsstrukturen führten zu einem steigenden Bedarf an professioneller Pflege und somit zu einer steigenden Nachfrage nach gut ausgebildeten Pflege- und Betreuungskräften. Gleichzeitig werde aufgrund fehlender praktischer Ausbildungsplätze nicht im notwendigen Umfang ausgebildet; nur gut 75 Prozent der Schulplätze eines Jahrgangs seien belegt, weil es häufig an entsprechender Mitwirkung der Träger in Einrichtungen und Diensten für die Ausbildung in der Altenpflegehilfe fehle.

Eine regionale und branchenbezogene Form der Ausgleichsfinanzierung für die Ausbildungsvergütungen könnte nach Ansicht der Ministerin eine wirksame Absicherung der Situation in der Ausbildung der Altenpflegehilfe, aber auch in der Altenpflege mit sich bringen. Sie beseitige Wettbewerbsnachteile für die ausbildenden Betriebe und erhöhe die Bereitschaft, praktische Ausbildungsplätze bereitzustellen. Die meisten Ausbildungsträger im Land teilten diese Einschätzung und sprächen sich für ein Ausgleichsverfahren aus, so die Ministerin.

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