In neue Regelungen müssten auch die Ergebnisse aus den gemeinsam von Bund und Ländern initiierten Modellprojekten ‚Guter Start ins Kinderleben’ einfließen. Zu einem guten Kinderschutz gehöre der Ausbau der frühen Förderung und der frühen Hilfen. „Wer das gute Aufwachsen von Kindern fördern will, muss bei der Geburt ansetzen“, erklärte die Ministerin. Rheinland-Pfalz habe mit seinem Kinderschutzgesetz Wege aufgezeigt, wie die Gesundheits- und die Jugendhilfe besser zusammenarbeiten können. „Hier brauchen die Länder die Unterstützung des Bundes, denn die Arbeit der Geburtshilfe- und der Kinderkliniken muss gefördert werden. Auch die Arbeit der Hebammen, die eine Brückenfunktion zwischen Gesundheitssystem und Jugendhilfe schlagen kann, muss rechtlich und finanziell abgesichert werden“, so die Ministerin. Hierzu sage der jetzt gescheiterte Gesetzentwurf der Bundesfamilienministerin nichts. Doch frühe Förderung und frühe Hilfen seien der Dreh- und Angelpunkt eines guten Kinderschutzes. <//font>
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