| Bundeskinderschutzgesetz

Dreyer: Zu einem guten Kinderschutz gehören frühe Hilfen

Das Scheitern des Bundeskinderschutzgesetzes ist nach Ansicht der rheinland-pfälzischen Familienministerin Malu Dreyer maßgeblich darauf zurückzuführen, dass das Bundesfamilienministerium die Regelungen im Alleingang durchsetzen wollte und die berechtigten fachlichen Einwände ignoriert hat. „Bereits frühzeitig haben wichtige Verbände und auch Länder wie Rheinland-Pfalz ihre Bedenken formuliert, das wurde vom Tisch gewischt. Ein frühzeitiges konstruktives Miteinander hätte mit Sicherheit zu einem anderen Ergebnis geführt“, so Malu Dreyer. Vor diesem Hintergrund sei eine neue Bundesregierung gut beraten, aus dem Scheitern Konsequenzen zu ziehen und die Fachverbände, die Kommunalen Spitzenverbände und die Länder von Anfang an in die Beratungen einzubeziehen.

 

In neue Regelungen müssten auch die Ergebnisse aus den gemeinsam von Bund und Ländern initiierten Modellprojekten ‚Guter Start ins Kinderleben’ einfließen. Zu einem guten Kinderschutz gehöre der Ausbau der frühen Förderung und der frühen Hilfen. „Wer das gute Aufwachsen von Kindern fördern will, muss bei der Geburt ansetzen“, erklärte die Ministerin. Rheinland-Pfalz habe mit seinem Kinderschutzgesetz Wege aufgezeigt, wie die Gesundheits- und die Jugendhilfe besser zusammenarbeiten können. „Hier brauchen die Länder die Unterstützung des Bundes, denn die Arbeit der Geburtshilfe- und der Kinderkliniken muss gefördert werden. Auch die Arbeit der Hebammen, die eine Brückenfunktion zwischen Gesundheitssystem und Jugendhilfe schlagen kann, muss rechtlich und finanziell abgesichert werden“, so die Ministerin. Hierzu sage der jetzt gescheiterte Gesetzentwurf der Bundesfamilienministerin nichts. Doch frühe Förderung und frühe Hilfen seien der Dreh- und Angelpunkt eines guten Kinderschutzes. <//font>

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