Zum Hintergrund: Derzeit ist vorgesehen, dass die von Land zu Land beziehungsweise von KV-Bezirk zu KV-Bezirk sehr unterschiedlichen Honorarhöhen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte schrittweise angeglichen werden sollen. Eine solche Angleichung käme der rheinland-pfälzischen Ärzteschaft zugute, die für die gleiche Leistung in der Patientenversorgung weniger Honorar ausgezahlt bekommt als beispielsweise die Ärztinnen und Ärzte in Bayern. Die Bundesregierung hat nun die ersatzlose Streichung dieser Angleichung vorgesehen.
„Es kann nicht sein, dass die rheinland-pfälzischen Ärztinnen und Ärzte noch länger gegenüber anderen Ärztinnen und Ärzten benachteiligt werden. Überall in Deutschland muss das Prinzip ‚gleiches Honorar für gleiche Leistung’ gelten. Umso unverständlicher ist es, dass die Bundesregierung eine erst zum 1. Januar 2011 ins Gesetz aufgenommene Regelung nun wieder herausstreichen will“, sagte die Ministerin. Sie verwies darauf, dass die rheinland-pfälzische Ärzteschaft auf die Umsetzung der gegenwärtig noch gültigen Gesetzesvorschrift vertraut habe. Sie sprach sich in ihrem Brief noch einmal nachdrücklich gegen die vorgesehene Streichung aus und forderte den Bundesgesundheitsminister auf, keinesfalls das Ziel einer bundesweiten Angleichung der ärztlichen Honorare aufzugeben.
Die Ministerin hat sich darüber hinaus auch mit einem Schreiben an alle rheinland-pfälzischen Bundestagsabgeordneten gewandt und diese gebeten, sich in ihren Fraktionen gegen die vorgesehene Streichung einzusetzen und einer solchen Streichung im Plenum des Deutschen Bundestages bei der Schlussabstimmung über das GKV-Versorgungstrukturgesetz die Stimme zu verweigern. Andernfalls drohe den rheinland-pfälzischen Ärztinnen und Ärzten eine dauerhafte Benachteiligung.