So soll bundesweit künftig für 28.000 Wäscherei-Beschäftigte ein Mindestlohn von 7,51 Euro pro Stunde (West) und 6,36 Euro (Ost) gelten. Für 2.500 Bergbau-Spezialarbeiter sind es 11,17 Euro und 12,40 Euro, je nach Qualifikation. Der geplante Mindestlohn für 170.000 Beschäftige der Abfallwirtschaft beträgt bundeseinheitlich 8,02 Euro. In Rheinland-Pfalz profitieren in der Abfallwirtschaft rund 6.000, im Bereich der industriellen Großwäschereien etwa 1.500 und bei den Bergbauspezialarbeiten circa 110 Beschäftigte.
„Dies ist ein wichtiger weiterer Schritt, er reicht aber noch nicht aus“, betonte Dreyer. Es fehlten leider noch die Weiterbildungsbranche, das Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie der große Bereich der Pflegedienste. Es dürfe auch nicht übersehen werden, dass auf Grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes Mindestlöhne nur für Branchen festgelegt werden können, in denen der tarifvertragliche Organisationsgrad mindestens 50 Prozent beträgt. Dagegen hätten sich die tariflosen Bereiche immer weiter ausgeweitet. Gerade dort habe sich ein Niedriglohnsegment verfestigt, das man nicht akzeptieren könne.
Es gelte, Armutslöhne in allen Wirtschaftszweigen zu verhindern. Nur so könne mehr soziale Gerechtigkeit geschaffen werden. Das könne nur durch einen gesetzlichen Mindestlohn als unterste Entgeltgrenze geschehen. „Dieser Mindestlohn wird weiterhin das oberste Ziel der Landesregierung bleiben. Das ist besonders im Interesse der Frauen, die weit überdurchschnittlich in schlecht bezahlten Wirtschaftszweigen arbeiten“, betonte Malu Dreyer abschließend.