Nr. 019-3/07
Auf die Bedeutung von Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs hat Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Berufsverbandes der Frauenärzte in Rheinland-Pfalz, Dr. Werner Harlfinger, und dem Vorstandsvorsitzenden der AOK Rheinland-Pfalz, Walter Bockemühl, hingewiesen. Insbesondere Mädchen und junge Frauen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren sollten von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen und sich impfen lassen. Die Ministerin geht davon aus, dass in Kürze die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut in Berlin (STIKO) eine öffentliche Empfehlung für die Impfung abgeben wird. Sie sei Grundlage für die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen und die Übernahme der Haftung bei eventuellen Impfschäden. Einige Krankenkassen wie die AOK, die Techniker Krankenkasse und die DAK hätten bereits unabhängig von der Empfehlung erklärt, dass sie die Kosten der Impfung für ihre Mitglieder übernehmen.
Jährlich werden nach Angaben der Ministerin in Deutschland 6.500 Neuerkrankungen an Gebärmutterhalskrebs diagnostiziert; 1.700 Frauen sterben pro Jahr an dieser Krankheit. Europaweit ist der Gebärmutterhalskrebs nach Brustkrebs die zweithäufigste krebsbedingte Todesursache bei jungen Frauen zwischen 15 und 44 Jahren. Hauptauslöser für diese Form von Krebs ist die Ansteckung mit so genannten Humanen Papilloma-Viren (HPV), die beim Geschlechtsverkehr übertragen werden. In vielen Fällen bleibt die Infektion folgenlos, in 80 Prozent der Infektionen baut das Immunsystem einen Schutz dagegen auf. Bei 20 Prozent ist jedoch eine anhaltende Infektion zu beobachten, die dann den gefährlichen Krebs auslösen kann.
Seit Anfang dieses Jahres ist ein neuer Impfstoff auch auf dem deutschen Markt zugelassen, der die durch Viren ausgelöste Erkrankung verhindern kann. Mit der Impfung sei eine echte Prophylaxe gegen Gebärmutterhalskrebs möglich, so die Ministerin. Studien hätten gezeigt, dass die Impfung einen nahezu hundertprozentigen Schutz vor der krebsauslösenden Infektion biete. Da es sich bei den Papilloma-Viren um sexuell übertragbare Erreger handelt, die von Frauen und Männern übertragen werden können, sollten Mädchen sich vor dem ersten Sexualkontakt impfen lassen. Derzeit berate die STIKO über eine öffentliche Impfempfehlung, die dann die Grundlage für die Kostenerstattung durch alle Krankenkassen sei. Umso höher sei es zu bewerten, dass einige Krankenkassen bereits vor der Entscheidung die Übernahme der Kosten zugesagt hätten. „Das ist ein wichtiges Signal zugunsten der Krebsprävention und zum Wohle der betroffenen Frauen“, so die Ministerin.