Nr. 191-2/07
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Konstruktion der Arbeitsgemeinschaften bringt Klarheit, so Ministerin Malu Dreyer. Die organisatorische Umsetzung der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in Arbeit müsse demnach neu geregelt werden. Da das Bundesverfassungsgericht eine dreijährige Übergangsfrist eingeräumt habe, sei jetzt genügend Zeit, sich über vernünftige Lösungen Gedanken zu machen. Ministerin Malu Dreyer betont, dass auch nach dem heutigen Urteil alle Betroffenen Leistungen und Betreuung vor Ort wie bisher erhalten.
Nun gelte es, das Urteil detailliert zu prüfen und abzuklären, wie die künftigen Strukturen aussehen können. Aus Sicht der Ministerin ist es notwendig, die Betreuung der Langzeitarbeitslosen wohnortnah, dezentral und flexibel zu organisieren. Denn nur so bestehe die Möglichkeit, der individuellen Bedarfslage der Menschen gerecht zu werden. Die regionalisierten Strukturen haben sich bewährt.
Die Ministerin begrüßt das Angebot von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz, die Grundsicherung für Arbeitsuchende langfristig tragfähig und effizient zu organisieren.
Die neuen Strukturen, so Ministerin Malu Dreyer, dürften nicht zu einer Verschlechterung der Betreuung der Langzeitarbeitslosen führen. Dreyer ist sich sicher, dass dies in einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller Beteiligten gelingen werde.
Die Arbeitsgemeinschaften haben aus Sicht des Landes in den letzten drei Jahren gute Arbeit geleistet, so Ministerin Dreyer. Diese Erfahrungen sollten in die Neukonzeption des Sozialgesetzbuches II mit einfließen. Bei allen Schwierigkeiten habe die Zusammenarbeit vor Ort gut funktioniert, so die Ministerin. Die Arbeitsgemeinschaften haben gute Arbeitsstrukturen aufgebaut, Personal eingearbeitet und die Langzeitarbeitslosen gut betreut. Die politisch gewollte Leistung aus einer Hand sei durch die Arbeitsgemeinschaften gewährleistet worden, so Dreyer.