Das Informations- und Beschwerdetelefon bietet allen Bürgerinnen und Bürgern eine zentrale und anbieterunabhängige Anlaufstelle für ihre Fragen und Probleme rund um das Thema Pflege und Wohnen in Einrichtungen. „Das Telefon steht allen pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen zur Verfügung. Sie können sich mit Fragen und Problemen an die Stelle wenden“, so die Ministerin. Damit leiste das Angebot einen wesentlichen Beitrag zum Verbraucherschutz und zur Stärkung der Kundenkompetenz in der Pflege.
Die Aufgaben liegen nach Angaben von Ulrike von der Lühe im Wesentlichen in der telefonischen und schriftlichen Rechtsberatung und außergerichtlichen Rechtsbesorgung und einer engen Kooperation mit allen Beteiligten, vor allem mit den Fachkräften der landesweit 135 Pflegestützpunkte und der für Einrichtungen zuständigen Beratungs- und Prüfbehörde-LWTG. Im Mittelpunkt der Beratungsgespräche stünden bisher unter anderem die Begutachtungspraxis des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, die Einstufung in eine Pflegestufe, Leistungen der Pflegeversicherung oder auch Fragen rund um die Gewährung von Hilfsmitteln oder die legalen Beschäftigungsverhältnisse in Haushalten mit Pflegebedürftigen
Mit dem neuen Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe werde dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher noch stärker Rechnung getragen, sagte Malu Dreyer. Das Gesetz verlange, dass alle betroffenen Menschen und Anbieter über ihre Rechte und Pflichten zu beraten sind. Die juristischen Fachberaterinnen am Beschwerdetelefon nehmen auch Beschwerden beispielsweise über die Situation in einer stationären Einrichtung vertrauensvoll und auf Wunsch auch anonym auf und leiten sie an die zuständigen Stellen weiter. Nicht zuletzt aufgrund der guten Erfahrungen mit dem bisherigen Angebot werde diese Aufgabe der Verbraucherzentrale übertragen. Der Ausbau des bisherigen Angebotes umfasse in erster Linie die Personalausstattung. So stehen zukünftig zwei juristische Fachkräfte für die Beratung zur Verfügung, die von einer Sachbearbeiterin mit dem Umfang einer halben Stelle unterstützt werden.
Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeute das ein hohes Maß an direkter Erreichbarkeit täglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 13 Uhr und Donnerstag zusätzlich zwischen 14 und 17 Uhr. In der übrigen Zeit kann eine Nachricht auf einem Anrufbeantworter hinterlassen werden. Die Mitarbeiterinnen des Informations- und Beschwerdetelefons sind ist unter der Nummer 06131-28 48 41 erreichbar.
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