Dreyer und Lautenschläger: Gemeinsame Adoptionsstelle ermöglicht optimale Aufgabenbewältigung

Adoption

Nr. 075-5/03

Die beiden Länder Rheinland-Pfalz und Hessen haben eine “Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle“ eingerichtet, die heute im Beisein der beiden Sozialministerinnen Malu Dreyer und Silke Lautenschläger in Mainz offiziell eröffnet wurde. “Eine gemeinsame zentrale Adoptionsstelle für beide Länder ermöglicht eine qualifizierte multiprofessionelle Besetzung und führt gleichzeitig zu fachlichen und finanziellen Synergieeffekten?, erklärten die Ministerinnen. Es würden die Kompetenzen für den hochsensiblen Bereich der Adoptionsvermittlung in Hessen und Rheinland-Pfalz und besonders auch der internationalen Adoption gebündelt. Sitz ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Landesjugendamt - des Landes Rheinland-Pfalz in 55131 Mainz, Am Rodelberg 21.

Zu den Aufgaben der gemeinsamen Stelle werden nach Angaben der beiden Ministerinnen die internationale Adoptionsvermittlung, die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen, die Zulassung von Auslandsvermittlungsstellen und die Gestattung der internationalen Adoptionsvermittlung durch eine Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes gehören. Außerdem werde die zentrale Stelle die örtlichen Adoptionsvermittlungsstellen in schwierigen Fachfragen unterstützen und mit dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof als Bundeszentrale für Auslandsadoptionen zusammenarbeiten. Auch die Entwicklung von Empfehlungen für die Arbeit der Adoptionsvermittlungsstellen und für die entsprechenden Aufgaben der Jugendämter, die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sollen zum Aufgabenspektrum gehören, so Dreyer und Lautenschläger.

Leitgedanke der Adoption - speziell der Adoption mit Auslandsberührung und der internationalen Adoption - sei das Wohl des Kindes. Mit der neuen “Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle ? werde diesem Leitgedanken durch ein System der Kooperation Rechnung getragen. Dies gelte zum einen im Hinblick auf die bewährte Zusammenarbeit mit den Adoptionsvermittlungsstellen der öffentlichen und freien Träger, zum anderen in der Kooperation mit anderen Staaten.

Vorrangiges Anliegen sei es, die örtlichen Adoptionsvermittlungsstellen zu unterstützen und zu qualifizieren, um dem weltweiten Kinderhandel zu begegnen und die internationale Adoption dem Leitbild und den Vorschriften des “Haager Übereinkommens? entsprechend durchzuführen.

Konkreter Anlass für die Errichtung dieser die Ländergrenzen überschreitenden Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle ist das “Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern auf dem Gebiet der internationalen Adoption?, das am 1. März 2002 in Kraft getreten ist und zahlreiche Änderungen des deutschen Adoptionsrechts zur Folge hatte. Mit dieser Neuordnung sind die Anforderungen an die Zentrale Adoptionsstelle gewachsen. “Die Zusammenarbeit zweier Bundesländer in einer Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle ist als Antwort auf diese gesteigerten Anforderungen zu verstehen?, betonten die beiden Ministerinnen. Die Zusammenarbeit ermögliche es, diese Aufgaben in einem interdisziplinären Team von Sozialpädagogen, juristischen und psychologischen sowie Verwaltungsfachkräften qualifiziert und verantwortungsbewusst zu bewältigen.

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