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Dreyer: Situation der Fahrer zeigt Notwendigkeit eines Mindestlohns

Die Situation der Fahrerinnen und Fahrer in der Paketzustellung zeigt für Arbeitsministerin Malu Dreyer überdeutlich, wie notwendig ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn ist. „Zu guter Arbeit gehört eine angemessene Bezahlung. Mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns kann für Beschäftigte ein existenzsicherndes Einkommen und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gesichert werden“, sagte die Ministerin heute im rheinland-pfälzischen Landtag. Außerdem würde ein Mindestlohn für die Subunternehmer die Vertragsverhandlungen mit den großen Paketdienstleistern wesentlich vereinfachen und somit auch ihnen helfen.

Sicher sei zu begrüßen, dass die Paketzustellerbranche durch den Boom des Online-Handels wachsende Umsätze verzeichne. Allerdings dürfe das nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen, die zu Opfern des massiven Wettbewerbs um Geschwindigkeit und Kosten würden. „Den Konditionen der Fahrerinnen und Fahrer gehen in der Regel schlecht bezahlte Verträge der Subunternehmer mit den Paketkonzernen voraus, so dass die Subunternehmer die Fahrerinnen und Fahrer oft aus der Not heraus zu schlechten Bedingungen beschäftigen. Die Fahrerinnen und Fahrer sind das schwächste Glied in der Kette und brauchen unsere Unterstützung“, so die Ministerin.

Neben einem gesetzlichen Mindestlohn sei auch der Arbeitnehmerschutz in der Paketzustellerbranche ein wichtiges Thema. Dabei gehe es vor allem um die Einhaltung 
der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen. Für die Überwachung der Arbeitszeiten würden die Arbeitsschutzbehörden vor besondere Herausforderungen gestellt, da die Aufzeichnungsverpflichtungen nur unzureichend umgesetzt würden. Die Ministerin kündigte daher an, dass die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord im Rahmen ihrer Programmarbeit im kommenden Jahr die Einhaltung der Aufzeichnungsverpflichtung schwerpunktmäßig kontrollieren werde.

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