Dreyer: Rund 9.000 Verfahren wegen Schwarzarbeit im vergangenen Jahr

Schwarzarbeit

Nr. 135-2/08

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung hat im vergangenen Jahr rund 25.000 Einzelprüfungen zur Schwarzarbeit in Rheinland-Pfalz durchgeführt. Das teilte Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz mit. Rund 9.000 Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren wurden während des Jahres eingeleitet, die mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt 2,2 Millionen Euro, Geldstrafen in Höhe von 1,5 Millionen Euro und Freiheitsstrafen von insgesamt mehr als 1.400 Monaten endeten.

Die Verstöße reichten von Verletzungen der Meldepflicht über Mindestlohnvergehen bis hin zum Leistungs- und Sozialversicherungsbetrug. Besonders ermittlungsintensiv waren die Schwerpunktprüfungen. Schwerpunktprüfungen wurden beispielsweise im Baugewerbe, in der Fleischwirtschaft und im Gebäudereinigungshandwerk durchgeführt. Außerdem fanden in enger Zusammenarbeit mit der Polizei länderübergreifende Fahndungstage und gezielte Kontrollmaßnahmen statt, die zu großen Fahndungserfolgen führten.

Parallel zur FKS ermittelten die Ordnungsbehörden der Landkreise und Gemeinden Verstöße gegen die Vorschriften des Gewerbe- und Handwerksrechts mit weiteren mehr als 1.000 Ermittlungsverfahren und Bußgeldern von über einer halben Million Euro. Gegenüber dem Jahr 2006 war das eine Steigerung von 37 Prozent.

Die gesamte Schadenssumme aus Steuerhinterziehungen, fehlenden Sozialversicherungsbeiträgen, vorenthaltenden Mindestlöhnen oder unberechtigt bezogenen Sozialleistungen betrug 2007 landesweit etwa 32 Millionen Euro. Allein die Deutsche Rentenversicherung machte Nachzahlungen in einer Größenordnung von 16,5 Millionen Euro geltend; in dieser Summe sind auch Nachforderungen aus dem Saarland enthalten.

Die Auswertung der FKS für das Jahr 2007 war unter anderem Thema der jüngsten Sitzung der Sonderkommission zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, die die Landesregierung im Jahre 1996 ins Leben gerufen hat. Dieses Gremium ist eine Besonderheit im Ländervergleich. Es vereint alle im Land an der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung befassten Stellen und Behörden in einen ständigen Austausch. Aus dem großen Fallspektrum der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung wurde vor allem die Bauwirtschaft erörtert. Nach Plänen der Bundesregierung soll es hier künftig eine Ausweispflicht für jeden Beschäftigten geben. Die Sonderkommission begrüßte das Vorhaben.

Die Ministerin bezeichnete die Sonderkommission gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung als ein unverzichtbares Gremium für die Zusammenarbeit der unterschiedlichen an der Bekämpfung von Schwarzarbeit beteiligten Behörden, Institutionen, Verbände und weiterer Stellen.

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