„Wer Vollzeit arbeitet, muss davon menschenwürdig leben können. Deshalb brauchen wir einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn“, sagte die Ministerin. Bei einer zunehmenden Zahl von Beschäftigten seien die Löhne so niedrig, dass sie trotz Vollzeitstelle auf ergänzende staatliche Hilfe oder einen zusätzlichen Job angewiesen seien. „Das darf nicht einfach so hingenommen werden“, so Malu Dreyer. Mit dem Antrag sollte die Bundesregierung daher aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf für einen Mindestlohn vorzulegen. Der gesetzliche Mindestlohn sollte als unabdingbare unterste Grenze festgesetzt werden, die nicht unterschritten werden dürfe. Er sollte jährlich durch Rechtsverordnung auf Vorschlag einer unabhängigen Expertenkommission festgesetzt werden. Die Einhaltung der Mindestlöhne sollte durch die Zollverwaltung kontrolliert werden.
Ein weiterer Antrag zielte auf die sozialere Ausgestaltung der Leiharbeit ab. Der von der Bundesregierung durch das Bundesarbeitsministerium vorgelegte Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verhinderung des Missbrauchs der Arbeitnehmerüberlassung reicht nach Ansicht der antragstellenden Länder Rheinland-Pfalz, Thüringen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bremen nicht aus, um den Fehlentwicklungen und Missständen in der Leiharbeitsbranche hinreichend zu begegnen. Die Leiharbeit sei ein sinnvolles Instrument, wenn die Kernfunktion, vor allem die kurzfristige Bewältigung von Auftragsspitzen, beachtet werde, so Malu Dreyer. Gleichwohl gebe es aber die immer deutlicher werdende Tendenz, Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer zu ersetzen und Leiharbeit zu Tarifflucht und Lohndumping zu missbrauchen. „Die Bundesregierung ist deshalb gefordert, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz so zu ändern, dass die Schlupflöcher im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geschlossen werden und für ausreichend Fairness in der Leiharbeit gesorgt wird“, so Malu Dreyer.
Die ASMK unterstützt die Bundesregierung in ihrem Vorhaben, bis Mai 2011 eine Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit zu schaffen. „Von einem Mindestlohn in der Zeitarbeit würde eine knappe Million Beschäftigte profitieren“, sagte Malu Dreyer. Sie freue sich, dass sich die Bundesarbeitsministerin an dieser Stelle bewege, „die große Lösung hin zu einem gerechten Lohn ist das aber noch nicht“, kritisierte die Ministerin. Das könne nur mit einem flächendeckenden Mindestlohn für alle Branchen und einer Neustrukturierung der Leiharbeit erreicht werden. Sie forderte CDU und FDP auf Bundesebene auf, endlich ihren unsinnigen Widerstand aufzugeben und Millionen Menschen einen fairen und gerechten Lohn zu ermöglichen. „Trippelschritte genügen nicht“, so Malu Dreyer.