Der Ministerin bereitet in diesem Zusammenhang der stetig wachsende Niedriglohnsektor in Deutschland Sorge. „Aus dem aktuell veröffentlichten IAQ-Report des Instituts für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen geht hervor, dass gut 7,9 Millionen Menschen einen Niedriglohn von weniger als 9,15 Euro brutto pro Stunde erhalten. Diese Zahl ist allein zwischen 1995 und 2010 um mehr als 2,3 Millionen gestiegen, so dass fast ein Viertel der Beschäftigten im Niedriglohnsektor tätig ist“, sagte Dreyer. Besonders Frauen seien von dieser Entwicklung betroffen, da fast jede dritte erwerbstätige Frau in Deutschland für einen Niedriglohn arbeite und knapp zwei Drittel aller Niedriglohnbeschäftigten Frauen sind.
Niedriglohn sei eng mit einer geringfügigen Beschäftigung verknüpft, so Dreyer. 49 Prozent der Minijobber verdienten 2010, laut IAQ- Report, weniger als sieben Euro in der Stunde, knapp 26 Prozent sogar weniger als fünf Euro. „Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse dienen der Flexibilität der Unternehmen und dürfen nicht als überwiegende Beschäftigungsform genutzt werden“, forderte Dreyer. Schon heute sei diese Beschäftigungsform aufgrund des Wegfalls der Begrenzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit häufig mit sehr langen Arbeitszeiten und geringen Stundenlöhnen verbunden. „Aus diesem Grund ist eine grundlegende Reformierung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse dringend notwendig“, richtete Dreyer ihren Appell an die Bundesregierung.
Dreyer sagte: „Ohne einen gesetzlichen Mindestlohn wird sich der Niedriglohnsektor weiter ausbreiten mit der Folge, dass sich die Einkommensverteilung in Deutschland immer weiter verschieben wird und immer mehr Menschen von dem, was sie verdienen, weder jetzt noch im Alter leben können. Daraus folgt auch eine erhebliche Belastung für die Sozialversicherungssysteme, da die Betroffenen auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind“, hob Dreyer die große Bedeutung des Mindestlohns hervor, doch die beharrliche Blockade der unionsgeführten Länder beim Mindestlohn habe im Bundesrat bisher dazu geführt, dass die Anträge abgelehnt wurden. In 20 von 27 Ländern der EU gehören Mindestlöhne zu den selbstverständlichen Instrumenten zur Regulierung des Arbeitsmarktes und zum sozialen Standard.
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