„Ich freue mich, dass sich die vor einem Jahr abgeschlossene Vereinbarung für die Vermittlung von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern in Rheinland-Pfalz bewährt hat, so dass verlässliche Kommunikationshilfen für gehörlose Menschen zur Verfügung stehen. Diese Unterstützung bei der Kommunikation ist eine wichtige Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe am Leben mitten in der Gesellschaft“, erklärte die Ministerin.
„Zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des neunten Sozialgesetzbuches sind wir gut vorangekommen. Damit wurde das Recht auf Nutzung der Gebärdensprache und die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschereinsätzen bei Arztbesuchen und bei der Inanspruchnahme anderer Sozialleistungen verankert. Nun gilt es, die gleichberechtigte Teilhabe im gesamten gesellschaftlichen Bereich weiter zu forcieren. Die Untertitelung und Gebärdensprachübersetzung von Fernsehsendungen muss zum Beispiel weiter vorangetrieben werden“, erklärte der Landesbehindertenbeauftragte Ottmar Miles-Paul.