So genannte „atypische“ Beschäftigung, wie befristete und geringfügige Arbeit, Teilzeitbeschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche und Leiharbeit hätten in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, so Dreyer. Es werde erwartet, dass die Zahl der Beschäftigten in der Zeitarbeit noch im Jahr 2012 auf eine Million anwachse. Für die Betroffenen sei die Leih- oder Zeitarbeit eine unsichere und meist kurzfristige Beschäftigungsform. Etwa 50 Prozent der Leiharbeitsverhältnisse enden bereits nach drei Monaten. Die erhoffte Brücken- und Klebefunktion sei eher marginal. Zudem verdienten die Leiharbeitskräfte im Durchschnitt 40 bis 50 Prozent weniger als die Stammmitarbeiter; etwa jeder achte Leiharbeitnehmer sei auf ergänzende staatliche Unterstützung angewiesen, so die Ministerin.
„Die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vor einem Jahr hat keine wirkliche Verbesserung gebracht. Es fehlen klare Regelungen gegen Lohndumping und zum Austausch von Stammbelegschaften durch geringer entlohnte und schlechter abgesicherte Beschäftigte“, kritisierte die Ministerin.
Mit dem Entschließungsantrag werde die Bundesregierung aufgefordert, die Situation für die betroffenen Menschen zu verbessern. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Landesregierung sicherstellen, dass für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gilt. Außerdem soll wieder der Grundsatz gelten, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer unbefristet bei den Leiharbeitsunternehmen beschäftigt werden und die Möglichkeit der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung durch eigene Leiharbeitsgesellschaften begrenzt wird. Darüber hinaus sollen Betriebsräte beim Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer mehr Mitbestimmungsrechte bekommen, und ihr Einsatz als Streikbrecher soll verboten werden.
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Bundesrat/Leiharbeit