Sie bekräftigte einmal mehr die Ziele der Landesregierung und die zahlreichen Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren auf diesem Gebiet auf den Weg gebracht worden sind. „Im Mittelpunkt all unserer Aktivitäten steht der Mensch. Uns geht es um umfassende Teilhabe und größtmögliche Eigenständigkeit und Selbstbestimmung von Menschen, die behindert oder pflegebedürftig sind“, so die Ministerin. Deshalb stehe die Stärkung der ambulanten Strukturen im Vordergrund aller Bemühungen und werde noch größeres Gewicht erhalten.
Seit Beginn ihrer Initiative Menschen pflegen seien gemeinsam mit den Partnern des Netzwerks Pflege unzählige Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. So seien die Zahl der Fachkräfte in den vergangenen Jahren um 40 Prozent gesteigert, flächendeckende Beratungsstrukturen mit den zu Pflegestützpunkten weiterentwickelten Beratungs- und Koordinierungsstellen geschaffen, die regionale Pflegestrukturplanung in Verantwortung der Kommunen mit Hilfe des Landes auf- und ausgebaut, eine landesweite Servicestelle ‚Pflegestrukturplanung‘ eingerichtet und ein Demenznetzwerk gebildet worden. Im Bereich der Politik für Menschen mit Behinderung sei das Land Vorreiter bei den Persönlichen Budgets, seien die Angebote des Betreuten Wohnens und des Arbeitens in Integrationsbetrieben kontinuierlich ausgebaut und eine individuelle Teilhabeplanung eingeführt worden. Dies seien nur einige Beispiele von vielen. Auch die Aktionspläne für ein gutes Leben im Alter und zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verfolgten das Ziel der größtmöglichen Teilhabe und Selbstbestimmung und seien richtungsweisend.
Für die Steuerung vor Ort seien die Kommunen die wichtigsten Partner. „Bei der Finanzierung ist es wichtig, die Kosten im Blick zu halten, aber auch finanzielle Fehlanreize im System zu beseitigen. Deshalb wollen wir in den nächsten zwei Jahren im Rahmen von Modellprojekten nach Paragraph 14 a des Landesausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch zwölf in ausgewählten Landkreisen und kreisfreien Städten die Umsetzung dieses Konzeptes vorantreiben, indem sich das Land dort zur Hälfte auch an den ambulanten Angeboten statt wie bisher nur an den stationären Angeboten beteiligt. Diese Modellprojekte haben eine Schlüsselfunktion bei der Stärkung des ambulanten Angebotes“, so die Ministerin.
Die Länder seien nicht frei von bundesgesetzlichen Vorgaben. Umso schlimmer sei es, dass der Bund in vielen Fragen Antworten schuldig bleibe. So sei die Verzögerungshaltung des Bundesgesundheitsministers bei der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs geradezu verantwortungslos. Rheinland-Pfalz setze sich mit Nachdruck auf Bundesebene dafür ein, dass die Leistungen der Pflegeversicherung dynamisiert werden, behinderte Menschen mit Pflegebedarf einen gleichberechtigten Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, niedrigschwellige Angebote weiter ausgebaut und perspektivisch ambulante und stationäre Leistungen gleichwertig finanziert werden.
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Plenum/Demografie