„Gerade im ländlichen Raum ist es notwendig, die Leistungen der zumeist kleinen Krankenhäuser und der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte stärker miteinander zu verzahnen, nicht zuletzt auch weil immer mehr Leistungen ambulant erbracht werden können“, sagte die Ministerin. Im Sinne einer verbesserten Versorgung der Patientinnen und Patienten gebe es im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung bereits Ansätze für eine strukturierte Vernetzung mit verbindlichen Prozessen, die es in der Praxis zu nutzen gilt. „Von guten Beispielen möchten wir auch für die Regionen lernen, in denen das bislang noch nicht gelungen ist. Zudem gibt es typische Schnittstellen zwischen den Sektoren wie zum Beispiel das Management bei Entlassungen aus dem Krankenhaus oder die medizinische Versorgung in Pflegeeinrichtungen, die verbesserungsbedürftig sind“, sagte die Ministerin.
Darüber hinaus werde es auch darum gehen, das GKV-Versorgungsstrukturgesetz, in dessen Folge die Länder mehr Mitspracherechte bei der Sicherstellung der ambulanten Versorgung erhalten, in Rheinland-Pfalz umzusetzen. Das Land möchte diese neue Rolle aktiv und gemeinsam mit den Partnern wahrnehmen. „Das Gemeinsame Landesgremium bietet allen Partnern im Gesundheitswesen ein bisher noch nicht vorhandenes Abstimmungsverfahren“, so die Ministerin. Das Landesgremium könne außerdem zur Aufstellung und Anpassung der Bedarfspläne und zu den von den Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen zu treffenden Entscheidungen Stellung nehmen. Damit solle sichergestellt werden, dass möglichst alle Gesichtspunkte einer Versorgungsfrage in die Entscheidung der Landesausschüsse einfließen.
Gesetzliche Grundlage für die Bildung des Gemeinsamen Landesgremiums ist das GKV-Versorgungsstrukturgesetz, das im Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist und das den Ländern die Möglichkeit eröffnet, ein solches Gemeinsames Landesgremium zu bilden. Die nähere Ausgestaltung und Besetzung ist den Ländern überlassen. Ziel sei ein effizient arbeitendes Gremium, das Arbeitsgruppen bilden und für spezielle Themen Sachverständige einladen kann, so die Ministerin. Es soll unter ihrer oder der Leitung der Staatssekretärin in einem halbjährlichen Rhythmus ab der ersten Jahreshälfte 2013 tagen.
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Gesundheitliche Versorgung