Das Land weist auch - wie die Mehrheit der Länder - den Vorstoß der Bundesregierung zurück, gesetzliche Krankenkassen gewinnorientierten Unternehmen wettbewerbsrechtlich gleichzusetzen und im Streitfall nicht mehr den Sozialgerichten, sondern den Zivilgerichten zuzuweisen. Das bedeute einen Systembruch und führe in letzter Konsequenz dazu, die gewünschte Zusammenarbeit der Krankenkassen zum Nachteil der Gesetzlichen Krankenversicherung und ihrer Versicherten zu behindern, so der Kommentar von Malu Dreyer.
Ein wichtiges Anliegen ist der Ministerin bei diesem Gesetzgebungsverfahren auch, bei der Arzneimittelversorgung den Anteil rabattierter Arzneimittel von Originalherstellern im Vergleich zu ausländischen Importarzneimitteln zu Gunsten der GKV angemessen zu berücksichtigen.
„Es bleibt zu hoffen, dass der Bundestag die genannten Änderungsvorschläge der Länder im weiteren Gesetzgebungsverfahren zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes berücksichtigt“, so die Ministerin.