| Bundesrat/Familienleistungsgesetz

Dreyer: Familienleistungsgesetz muss noch sozial gerechter gestaltet werden

Das Land Rheinland-Pfalz will erreichen, dass die nach dem Familienleistungsgesetz vorgesehene Kindergelderhöhung auch bei Familien ankommt, die auf Grundsicherung angewiesen sind. Außerdem soll nach dem Willen der Landesregierung das im Familienleistungsgesetz enthaltene Schulbedarfspaket für bedürftige Kinder und Jugendliche von der ersten Klasse bis zum Abitur gelten, wie Sozialministerin Malu Dreyer heute in Mainz unterstrich.

Neben der Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern soll der Bundesrat auch deshalb den Vermittlungsausschusses anrufen.

Die Ministerin begrüßte die nach dem Gesetz vorgesehene Kindergelderhöhung und das so genannte Schulbedarfspaket. Kritisch sei allerdings, so die Ministerin, dass der vorliegende Gesetzentwurf die Länder zusätzlich finanziell belastet. Das widerspreche dem im Grundgesetz geregelten Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern und sei ein weiterer Grund für die Anrufung des Vermittlungsausschusses.

„Das Land Rheinland-Pfalz begrüßt das Familienleistungsgesetz und die damit verbundene Erhöhung des Kindergeldes, will aber erreichen, dass die Erhöhung auch bei besonders bedürftigen Familien ankommt und nicht auf Hartz IV-Leistungen und Sozialhilfe angerechnet wird“, so die Ministerin. Deshalb hatte das Land Änderungsanträge in den Bundesrat eingebracht, die dort nicht zum Zuge gekommen waren, während sich die Arbeits- und Sozialministerkonferenz einstimmig für die rheinland-pfälzische Initiative ausgesprochen hat. „Wir halten die im Gesetz vorgegebene Regelung für sozial ungerecht und nicht vertretbar, denn vor allem Kinder aus Familien, die auf Grundsicherung angewiesen sind, brauchen die Unterstützung der Gemeinschaft, deshalb wollen wir auch dieses Thema zum Gegenstand des Vermittlungsverfahrens machen“, so die Ministerin.

Die Einführung des Schulbedarfspaketes sei ein wichtiger und unerlässlicher Beitrag zur Chancengleichheit von sozial schwächeren Kindern und Jugendlichen und damit zur sozialen Gerechtigkeit. „Wir halten es für falsch, junge Menschen in den Klassen 11 bis 13 von der neuen Leistung auszuschließen. Die Anspruchsberechtigung muss auf Schülerinnen und Schüler bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 13 erweitert werden, denn junge Menschen, die trotz erschwerter Rahmenbedingungen einen höheren Bildungsabschluss anstreben, brauchen besondere Unterstützung“, so die Ministerin.

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