| Insolvenzgeldumlage

Dreyer: Bund spart auf Kosten von Betrieben und Arbeitnehmern

„Der Bund bereichert sich auf Kosten von Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“, wie Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz kritisierte. Hinter-grund ist, dass die Bundesregierung Mittel aus der Insolvenzgeldumlage in Höhe von 1,1 Milliarden Euro dem Bundeshaushalt zugute kommen lassen will. Zu Unrecht, wie Kritiker meinen, denn das Geld stammt aus Mitteln der Betriebe und ist klar zweckge-bunden. Rheinland-Pfalz hat daher am vergangenen Freitag einen Antrag im Bundesrat gestellt, der jedoch leider keine Mehrheit fand.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn ihr Betrieb in Konkurs geht und sie noch Lohnansprüche haben. Das Insolvenzgeld wird durch eine Umlage finanziert, die alle Arbeitgeber unabhängig von Größe, Branche und Ertragslage des Betriebes zahlen. Die Bundesagentur für Arbeit zieht die Umlage ein und zahlt das Geld im Bedarfsfall an betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer aus. Die Insolvenzgeldumlage ist also eine zweckgebundene Einnahme der Bundesagentur für Arbeit.

Dank der unerwartet guten konjunkturellen Entwicklung wurde die für das Jahr 2010 erhobene Insolvenzgeldumlage nicht aufgebraucht mit der Folge, dass nun der Bund das Geld als Einnahme der Bundesagentur verbucht und seinen Zuschuss an die Bundesagentur um den entsprechenden Betrag senkt. „Der Bund eignet sich damit Geld an, das ihm nicht zusteht und das für einen konkreten Zweck gedacht ist, dem es damit für das kommende Jahr entzogen wird“, so Malu Dreyer. Für das kommende Jahr sei keine Insolvenzgeldumlage geplant, so dass ausstehende Löhne von Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmern dann aus Mitteln der Bundesagentur und damit aus den allgemeinen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanzierten Beitragseinnahmen gezahlt werden müssen.

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