Nr. 188-2/03
„Auch eine reformierte Bundesanstalt für Arbeit kann nicht auf eine Mittelinstanz, wie sie die Landesarbeitsämter darstellen, verzichten“, wie Arbeitsministerin Malu Dreyer heute im Bundesrat in Berlin unterstrich. Der regionale Austausch der Bundesanstalt mit den Ländern und den weiteren Arbeitsmarktakteuren sei unerlässlich für eine zielgerichtete und effektive Arbeitsmarktpolitik. „Die Umwandlung der Landesarbeitsämter in Regionaldirektionen ohne Selbstverwaltung und ohne eigenständige Aufgabenstellung ist für die Länder nicht akzeptabel, da damit der wichtigste Ansprechpartner für eine abgestimmte regionale Struktur- und Arbeitsmarktpolitik verloren geht“, so Malu Dreyer. Der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit und die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sind für die Ministerin die zentralen Bestandteile der anstehenden Arbeitsmarktreformen.
Die Arbeitsverwaltung müsse so reformiert werden, dass die Vermittlung arbeitsfähiger erwerbsloser Menschen in Arbeit im Zentrum stehe. Der geplante Umbau der Bundesanstalt für Arbeit verbunden mit der Einführung von JobCentern sei dazu der richtige Weg. Auf Kritik der Ministerin stößt aber die geplante Verlagerung der Kooperationsebene von den bisherigen Landesarbeitsämtern auf die Zentrale in Nürnberg oder die örtlichen Agenturen für Arbeit, da dies den Ländern die Übernahme der Verantwortung für den Abbau der Arbeitslosigkeit und die Umsetzung und Steuerung einer gezielten Strukturpolitik erheblich erschwere. Dies gelte insbesondere für die Bewältigung von Branchenkrisen, die Entwicklung und Umsetzung regionaler Programme, die zielgerichtete Qualifizierungspolitik bei der Ansiedlung von Großunternehmen oder ergänzende Zielvereinbarungen der Landesregierungen mit der Arbeitsverwaltung.
An der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe führt nach Ansicht der Ministerin kein Weg vorbei, da das derzeitige nicht aufeinander abgestimmte Nebeneinander ineffizient und beschäftigungshemmend wirke. Dabei sollte die Bundesanstalt für Arbeit die Trägerschaft und die Durchführung der Leistungen übernehmen, nicht zuletzt auch weil dem Bund die Finanzverantwortung bei der Lösung der arbeitsmarktpolitischen Probleme zukomme. Dabei müsse aber sichergestellt werden, dass die Kommunen bei der Einrichtung von JobCentern eingebunden werden. Eine Verlagerung der Zuständigkeit insbesondere für langzeitarbeitslose Menschen in die Kommunen lehnt die Ministerin ab, da dies vor allem die finanz- und strukturschwachen Städte und Gemeinden finanziell und organisatorisch überfordern würde. Im Übrigen würden dadurch unnötig neue Schnittstellen entstehen.