„Es geht mir darum, in Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Berufsgruppen Handlungsalternativen und Strategien zu entwickeln, um die Beeinträchtigungen des Kindeswohls bei Scheidungen so gering wie möglich zu halten“, so Ministerin Dreyer.
Die gemeinsame Fachtagung von Justiz- und Familienministerium in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwaltsverein ist Ausdruck der guten, konstruktiven Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen auf Landesebene und des gemeinsamen Bestrebens, das Kindeswohl bei Trennung und Scheidung in den Mittelpunkt zu stellen. Erfahrungen mit traumatisierten Kindern, die in besonderer Weise in Trennungs- und Scheidungssituationen gelten, haben die beiden Ministerien veranlasst, die heutige Veranstaltung zu initiieren. Zielgruppen waren Familienrichterinnen und Familienrichter, Fachanwältinnen und Fachanwälte, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern, sozialen Beratungsstellen und Frauenhäusern und –verbänden.
Hintergrund ist die Reform des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen, die am 1.9.2009 in Kraft tritt. Diese Reform bringt in Kindschaftssachen, etwa bei Streitigkeiten über das Sorge- oder Umgangsrecht, eine Reihe von Änderungen. Die Neuerungen wurden bei der Veranstaltung diskutiert. Besonders deutlich wurde, dass die Fälle nicht schematisch behandelt werden dürfen. Jeder Fall muss vielmehr mit seinen jeweiligen Besonderheiten gesehen werden. „Die Möglichkeit dazu bietet das neue Gesetz“, betonte Minister Dr. Bamberger. „Es wird die Situation der betroffenen Kinder verbessern.“
„Die Umsetzung dieser Neuerungen erfordert eine differenzierte Sicht und Behandlung jedes Einzelfalls, um sowohl Trennungen und Scheidungen mit verantwortlich ausgeübtem gemeinsamen Sorgerecht als auch Fällen von Partnergewalt gerecht zu werden. Dazu haben die Referate und Diskussionen der Tagung einen wichtigen Beitrag geleistet“, so Ministerin Malu Dreyer und Minister Heinz Georg Bamberger.