Danach waren im Juni in Rheinland-Pfalz 96.163 Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 270 mehr als im Mai, aber 1.645 weniger als noch im Vorjahresmonat. Die Arbeitslosenquote blieb im Vergleich zum Mai mit 4,3 Prozentpunkten unverändert. Im Juni des Vorjahres lag sie bei 4,4 Prozent.
„Die insgesamt positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt zeigt, dass die flankierende Arbeitsmarktpolitik des Landes greift und andere Faktoren zum Abbau der Arbeitslosigkeit, wie zum Beispiel die gute konjunkturelle Entwicklung, erfolgreich ergänzt“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Angesichts einer sich rasant wandelnden Arbeitswelt sei es im Hinblick auf Fachkräftesicherung und den Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit wichtig, weiter kontinuierlich in die aktive Arbeitsmarktpolitik des Landes zu investieren und passgenau Angebote für Arbeitssuchende und Beschäftigte im Land zu fördern.
In diesem Zusammenhang kündigte Arbeitsministerin Bätzing-Lichtenthäler ein neues Aufrufverfahren für ESF-geförderte arbeitsmarktpolitische Projekte an, das am 2. Juli 2019 veröffentlicht wird. „Mit den Projekten, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und zum Teil auch aus arbeitsmarktpolitischen Landesmitteln kofinanziert werden, möchten wir die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Landes als Wirtschaftsstandort weiter stärken und die Entwicklungs- und Teilhabechancen der Menschen am Arbeitsmarkt erhöhen“, erläuterte Bätzing-Lichtenthäler. Die ESF-Verwaltungsbehörde ruft daher zur Einreichung von Projektvorschlägen zu folgenden Förderbereichen auf:
•Nachhaltige und hochwertige Beschäftigung (u. a. Anpassung an neue Arbeitsbedingungen - Arbeit 4.0)
•Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Personengruppen, Soziale Inklusion, Bekämpfung von Armut
•Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen
Bätzing-Lichtenthäler wies zudem darauf hin, dass das Arbeitsministerium den neuen ESF-Förderansatz „Frauen aktiv in die Zukunft“ einführe. Dieser richte sich an langzeitleistungsbeziehende Frauen und Frauen im Kontext von Fluchtmigration, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben.
„Mit dem neuen Förderansatz bauen wir die rheinland-pfälzische ‚Integrationskette‘ für Menschen, die besonders weit vom Arbeitsmarkt entfernt sind, weiter aus. Wir wollen Projekte fördern, die auf die regionalen Bedarfe und die spezifische Ausgangslage der Frauen individuell eingehen und mittels Beratung, Coaching und Qualifizierung die Beschäftigungsfähigkeit der Frauen erhöhen“, so die Arbeitsministerin weiter.
Die Anmeldefrist für Projektanmeldungen ist der 5. August 2019. Die Projekte sollen in der Zeit vom 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2020 beginnen. Weitere Informationen zu den einzelnen Förderansätzen und ihren Rahmenbedingungen, dem Anmeldeverfahren sowie zur finanziellen Abwicklung der Projekte sind ab dem 2. Juli 2019 auf der Webseite des Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz <link http: external-link-new-window>www.esf.rlp.de abrufbar.