„Es ehrt alle, die hart dafür gekämpft haben und nach langen und schwierigen Verhandlungen und Diskussionen diesen gesellschaftlich enorm wichtigen Kompromiss geschlossen haben“, bekräftigte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Mitbestimmung ist ein hohes Gut der sozialen Marktwirtschaft. Gerade auch die Unternehmensmitbestimmung hat sich dabei als wichtiges Instrument erwiesen.“ Die beiden Politikerinnen betonten, dass sich die Unternehmensmitbestimmung positiv auf die Arbeitsweise von Aufsichtsräten und damit auch auf die Unternehmen auswirke.
Seit dem 1. Juli 1976 gilt das Mitbestimmungsgesetz. „Der Prozess bis zum fertigen Gesetz war ein hart umkämpfter. Den Gewerkschaften ging der Gesetzentwurf nicht weit genug, sie sahen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht genügend Einflussmöglichkeiten. Den Arbeitgebern ging das Gesetz zu weit, sie sahen die paritätische Mitbestimmung als unvereinbar mit der Marktwirtschaft und als Eingriff in ihre Eigentumsrechte. Letztlich hat sich gezeigt, dass sich der Kampf gelohnt hat“, so die Ministerpräsidentin.
„Umso wichtiger ist es, dass wir in unseren Bemühungen um die Mitbestimmung nicht nachlassen, sondern uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechend gehört werden. Mitbestimmung ist heute wichtiger denn je“, erklärte Bätzing-Lichtenthäler.
Das Mitbestimmungsgesetz von 1976 gilt für Kapitalgesellschaften mit mehr als 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Es regelt unter anderem, dass die Aufsichtsräte zu gleichen Teilen mit Vertretern der Arbeitnehmer und der Anteilseigner zu besetzen sind.
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