Als Kritikpunkt nannte Bätzing-Lichtenthäler, dass die Versorgungsplanung im Gesetzentwurf nur für Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen vorgesehen sei. Diese sei aber für alle Menschen am Lebensende wichtig. „Hier muss auch die Versorgung im häuslichen Bereich aufgenommen werden.“ Der Ministerin ist es darüber hinaus wichtig, dass alle gesellschaftlichen Gruppen zu den bestehenden Angeboten und Möglichkeiten der hospizlichen Begleitung und palliativen Versorgung Zugang haben. Aus diesem Grund habe die Gesundheitsministerkonferenz, deren Vorsitzende sie ist, in diesem Jahr die Bundesregierung aufgefordert, die Umsetzung des Hospiz- und Palliativgesetzes mit einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne zu begleiten.
„Die Hospizbewegung ist eine tragende Säule, die die Würde des Menschen am Lebensende, die Verbundenheit mit dem Sterbenden und die Beachtung seiner Selbstbestimmung in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellt“, unterstrich die Ministerpräsidentin. Diese wichtige Arbeit unterstütze Rheinland-Pfalz und stelle allein für die ehrenamtliche Hospizarbeit jährlich 130.000 Euro zur Verfügung. „Rheinland-Pfalz war zudem Vorbild bei der professionellen Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit mit sogenannten ‚Hospizschwestern‘. Um die ehrenamtliche Hospizarbeit noch stärker als bisher zu fördern, hat die Landesregierung deshalb dem Landtag die Aufstockung der Mittel auf 200.000 Euro vorgeschlagen.“
Bei der Schaffung neuer Beratungsangebote, wie der Hospiz- und Palliativberatung durch die Krankenkassen, ist es nach Ansicht von Ministerin Bätzing-Lichtenthäler sinnvoll, bereits vorhandene Strukturen zu nutzen, um möglichst viele Informationen aus einer Hand zu bekommen. „Hier stellen wir uns vor, dass die Krankenkassen die Beratung und Hilfestellung für ihre Patienten in Fragen der Hospiz- und Palliativversorgung auch Pflegestützpunkten übertragen können, da diese im Land flächendeckend vorhanden sind.“
„Die Begleitung sterbender Menschen ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die einer breiten Unterstützung bedarf. Auch wenn Rheinland-Pfalz über gute Strukturen der hospizlichen und palliativen Versorgung verfüge – im ambulanten Bereich arbeiten landesweit 45 ambulante Hospiz- und Palliativberatungsdienste, daneben gibt es acht Teams der Spezialisierten Ambulanten Palliativ-Versorgung (SAPV) – darf der bisher gute Ausbau der Hospiz- und Palliativstrukturen im Land nicht darüber hinwegtäuschen, dass noch viel getan werden muss“, unterstrich Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Deshalb habe sie eine Studie in Auftrag gegeben, die den Versorgungsbedarf in Rheinland-Pfalz darstellen wird.
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Hospiz- und Palliativversorgung