„Der gesetzliche Mindestlohn war lange überfällig und hat sich seit seiner Einführung im Januar bewährt. Er setzt eine feste Grenze, die nicht mehr unterschritten werden darf und schützt Beschäftigte vor Dumpinglöhnen“, so die Ministerpräsidentin. „Daher darf es aus unserer Sicht keine elementaren Änderungen am Mindestlohn geben, die dessen Umsetzung gefährden. Die Sicherstellung, dass der Mindestlohn auch da ankommt, wo er ankommen soll, ist oberstes Ziel.“
Für verbleibende Schwierigkeiten und Konkretisierungen bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes bleiben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die rheinland-pfälzische Landesregierung ansprechbar. „Wir stehen weiterhin im Dialog zu den verschiedenen Fragen und Erfahrungen rund um den Mindestlohn in Rheinland-Pfalz“, betont Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
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Mindestlohn