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Dreyer/Bätzing-Lichtenthäler: Bundesteilhabegesetz stärkt Rechte von Menschen mit Behinderungen

„Mit dem heute vom Bundesrat beschlossenen Bundesteilhabegesetz werden die Rechte der Menschen mit Behinderungen gestärkt“, unterstrichen Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Damit erfolgt ein wichtiger Schritt für mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.

„Mit dem heute vom Bundesrat beschlossenen Bundesteilhabegesetz werden die Rechte der Menschen mit Behinderungen gestärkt“, unterstrichen Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Damit erfolgt ein wichtiger Schritt für mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Insbesondere das Engagement der Länder und der Menschen mit Behinderungen und ihrer Interessensvertretungen hat im Vergleich zum Regierungsentwurf zu einer Verbesserung des Gesetzes geführt“, zeigte sich die Ministerpräsidentin erfreut. Ministerin Bätzing-Lichtenthäler stellte fest: „Sicher hat sich die eine oder der andere mehr gewünscht. Auch ich bin nicht mit allen Regelungen zufrieden, doch insgesamt betrachtet erfüllt das Bundesteilhabegesetz zentrale Forderungen der Behindertenselbsthilfe.“

Bätzing-Lichtenthäler verwies darauf, dass die Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister vor fast genau zehn Jahren einen ersten Beschluss zur „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“ gefasst haben. Sie haben Forderungen an ein modernes Teilhaberecht gestellt, die das Bundesteilhabegesetz im Wesentlichen erfüllt. „Eingliederungshilfe ist nicht mehr Teil des Fürsorgerechts, sondern ein eigenständiges Leistungsrecht für Menschen, die durch ihre Behinderung an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erheblich eingeschränkt sind“, betonte die Sozialministerin.

So werden die Einkommens- und Vermögensfreigrenzen deutlich erhöht, das Vermögen und das Einkommen einer Partnerin beziehungsweise eines Partners wird zukünftig überhaupt nicht mehr herangezogen. Das in Rheinland-Pfalz entwickelte Budget für Arbeit wird rechtlich abgesichert, die unabhängige Teilhabeberatung wird gefördert und es wird eine individuelle Teilhabeplanung zur Bedarfsermittlung und Bedarfsfeststellung geben, die sich an den Wünschen und Bedarfen der Menschen mit Behinderungen orientiert. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden unabhängig vom Ort, an dem Menschen mit Behinderungen wohnen, erbracht.

Auch für die lange Zeit von der Behindertenselbsthilfe massiv kritisierten Regelungen zum Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege konnten in den letzten Wochen einerseits gute Regelungen für die Menschen mit Behinderungen andererseits aber auch finanzierbare Lösungen für die Träger der Eingliederungshilfe gefunden werden. Dazu zählen die Fragen, wer zum leistungsberechtigten Personenkreis gehört, wann Assistenzleistungen gemeinsam erbracht werden können und wann Menschen mit Behinderungen einen Anspruch auf persönliche Assistenz haben.

„Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes werden wir in Rheinland-Pfalz eng mit den Beteiligten abstimmen“, betonten die Ministerpräsidentin und die Ministerin, „denn Rheinland-Pfalz will dieses Gesetz nutzen, damit Inklusion in unserem Land Alltag und damit selbstverständlich wird.“ Dreyer und Bätzing-Lichtenthäler dankten allen, die sich engagiert für ein gutes Bundesteilhabegesetz eingesetzt haben. „Wir brauchen dieses Engagement auch in nächster Zeit, damit die Umsetzung des Gesetzes in die Praxis gelingt.“

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