Nr. 110-4/08
?Ambulant betreute Wohngemeinschaften ermöglichen es auch pflegebedürftigen oder an Demenz erkrankten Menschen, solange wie möglich in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu leben?. Das unterstrich Sozialministerin Malu Dreyer heute in Mainz bei der Feier der ambulant betreuten Seniorenwohngemeinschaften des Vereins Activ für Senioren. Anlass für die Feierlichkeiten ist die Einrichtung von inzwischen drei Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige und an Demenz erkrankte Menschen in der Mainzer Neustadt. ?Noch vor wenigen Jahren war ambulant betreutes Wohnen für ältere pflegebedürftige und auch an Demenz erkrankte Menschen kaum vorstellbar. Ich bin deshalb sehr froh, dass es nun endlich solche Angebote gibt. Sie tragen dazu bei, den Grundsatz ambulant vor stationär mit Leben zu füllen?, sagte die Ministerin.
Inzwischen gebe es viele Ideen und Projektmodelle für neue Wohnformen. Ambulant betreutes Wohnen für pflegebedürftige und dementiell erkrankte Menschen werde inzwischen häufiger von ambulanten Pflegediensten oder auch Einzelpersonen aus dem Pflege- oder Gesundheitsbereich initiiert, sagte die Ministerin. Die Landesregierung fördere, begleite und unterstütze die Umsetzung qualitativ guter Ideen. Als Sozialministerin seien ihr entsprechende Rahmenbedingungen für die Gestaltung der Wohnprojekte wichtig.
Wichtig sei ihr, dass die Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner, ihr Wahlrecht der jeweiligen Pflege- und Betreuungsleistung und nach Möglichkeit der gewohnte Tagesablauf auch in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft gewahrt bleibe. Eine große Rolle spielt aus Sicht der Ministerin die Einbeziehung von Angehörigen, Betreuerinnen und Betreuern und bürgerschaftlich engagierten Menschen. Auch die Integration der Wohngemeinschaft in das Wohnumfeld, in die Nachbarschaft und das Stadtviertel seien Ausdruck für ein Leben in der Normalität.
Das neue Pflegeweiterentwicklungsgesetz bringe wesentliche Verbesserungen zur Finanzierung der Betreuungskosten in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft, beispielsweise indem mehrere Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft ihre Sachleistungen für die häusliche Pflege zusammenlegen und gemeinsam nutzen können. Sie können damit nicht nur Pflege und hauswirtschaftliche Hilfe, sondern auch ihre Betreuung gemeinsam organisieren und finanzieren.