| Arbeitsmarktpolitik

Dreyer/Ahnen: Bundesrat stimmte Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente zu – Mehr Förderung für Berufsreife

Arbeitsministerin Malu Dreyer und Bildungsministerin Doris Ahnen begrüßten heute in Mainz, dass der Bundesrat der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zugestimmt hat und dass diese pünktlich zum ersten Januar 2009 in Kraft treten können. Mit diesem Gesetz wurden die arbeitsmarktpolitischen Instrumente mit dem Ziel überarbeitet, arbeitslose Menschen schneller in die Erwerbstätigkeit integrieren zu können. Als Beispiele nannte Ministerin Malu Dreyer die Einführung eines Vermitt-lungsbudgets, das eine verbesserte individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung der Arbeitssuchenden durch die Arbeitsagenturen vor Ort möglich macht, den Rechtsanspruch auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses und die Einführung einer „Freien Förderung“ mit der individuelle Projekte für benachteiligte Menschen ohne Arbeit umgesetzt werden können.

Starke Veränderungen gebe es vor allem im Bereich der Arbeitsvermittlung, so  Ministerin Dreyer. Die Arbeitsagenturen vor Ort erhielten durch das neu geschaffene Vermittlungsbudget größere Spielräume für eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung und bestmögliche Förderung der Arbeitssuchenden. „Auch durch Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung wird der Arbeitsverwaltung die Möglichkeit gegeben, bei der Vermittlung und Betreuung flexibler als bisher zu agieren und bei Bedarf private Dienste einzubeziehen. Damit könnten bedarfsgerechte Angebote passgenau unterbreitet werden“, so Dreyer.

Als besonders wichtige Änderung des Gesetzes bezeichneten Dreyer und Ahnen den Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung eines Vorbereitungskurses zur Erlangung eines nachträglichen Hauptschulabschlusses. „Arbeitslose und Ausbildungssuchende ohne Hauptschulabschluss können nach Vollendung ihrer gesetzlichen Schulpflicht, nun mit Förderung der Arbeitsverwaltung nachträglich im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder einer beruflichen Weiterbildung auf den Hauptschulabschluss vorbereitet werden“, so die Ministerinnen. Damit würden die Eingliederungschancen und die beruflichen Entwicklungschancen gering qualifizierter Ausbildungssuchender und Arbeitsloser deutlich verbessert. Das sei auch vor dem Hintergrund der anstehenden Fachkräftesicherung eine wichtige Grundvoraussetzung. Derzeit bezögen etwa ein Viertel der arbeitslos gemeldeten Jugendlichen ohne Schulabschluss Hartz IV. „Der Schulabschluss kann wesentlich dazu beitragen, die Chancen auf eine betriebliche Ausbildung und auf Arbeit zu verbessern und hilft damit das Risiko von dauerhafter Arbeitslosigkeit und Armut zu reduzieren“, so die Ministerinnen.

Auch für Arbeitslose, die Hartz IV beziehen, seien wichtige Förderungsmöglichkeiten aufgenommen worden, für die sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens alle Bundesländer stark gemacht hätten. Durch die Schaffung einer „Freien Förderung“ erhielten die Träger der Grundsicherung einen freien Fördertopf, der flexible und auf den Personenkreis exakt zugeschnittene Maßnahmen ermögliche, die nicht in das Standardprogramm passten. Damit könnten beispielsweise spezielle Zielgruppen un-terstützt oder regionale Besonderheiten aufgenommen werden. „Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass gerade benachteiligte Jugendliche und besonders arbeitsmarktferne Personen, darunter auch Menschen mit Migrationshintergrund, eine auf ihren Bedarf abgestimmte Förderung und Unterstützung benötigen“, unterstrich Ministerin Dreyer.

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