Bei dem Bundesrats-Entschließungsantrag „Personalgestellung und Abordnung – Herausnahme der öffentlich rechtlichen Gebietskörperschaften aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung“ geht es um einen Wechsel von einem TvöD-Bereich in einen anderen TvöD Bereich. Damit verdient eine Kommune weder Geld, noch werden die Beschäftigten schlechter gestellt als vorher! Das Arbeitsverhältnis mit der personalgestellenden bzw. abordnenden Stelle wird also fortgesetzt.
Als Beispiel dafür kann die Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen in den Jobcentern genannt werden, die die Grundsicherung für Arbeitsuchende bearbeiten. Hier stellen sowohl die Bundesagentur für Arbeit als auch die Kommunen den Jobcentern Personal zur Verfügung. Für diese Konstellation wurde unter anderem auch das Instrument der Personalgestellung oder der Abordnung genutzt. Der Arbeitgeber bleibt der gleiche, die tarifliche Entlohnung ändert sich nicht, Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer bleiben gleich. Von daher wäre es unsinnig, hierfür eine eigene Erlaubnis zu beantragen und damit ein „Bürokratiemonster“ zu kreieren.
Nach dem Antrag soll ermöglicht werden, dass die Kommunen für die Personalgestellung keine Erlaubnis bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen müssen. Diese Bürokratie verursacht erhebliche Kosten und führt dazu, dass Steuergelder von einer öffentlichen Kasse in eine andere transportiert werden. Hier setzt der Bundesratsantrag an und entspricht damit auch Forderungen der Kommunen.
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