Durch das geänderte Gesetz könnten bestimmte Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Beschäftigten verbessern, gefördert werden. Dazu gehörten besonders Maßnahmen zur Vorbeugung und Reduzierung ar-beitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates oder die Bereitstellung einer gesundheitsgerechten betrieblichen Gemeinschaftsverpflegung. Aber auch Maßnahmen zur Förderung individueller Kompetenzen zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz, zur gesundheitsgerechten Mitarbeiterführung und Präventivmaßnahmen für den Suchtmittelkonsum zählen nach Angaben des Staatssekretärs dazu. Unter die Steuerbefreiung fallen alle Leistungen, die im Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen genannt werden. Ausgenommen seien allerdings Beiträge für Fitness-Studios oder Sportvereinigungen.
„Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen tragen maßgeblich dazu bei, die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten zu erhöhen und die Qualität ihrer Arbeit zu steigern. Sie sind ein bedeutender Wettbewerbsfaktor“, so Habermann. Der Gesundheitszustand der Beschäftigten sei ferner eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Bewältigung des sich abzeichnenden demografischen Wandels. Dies gelte sowohl für die Gesundheit der heute noch jungen wie auch für die bereits älteren Beschäftigten. „Die Steuerbegünstigung ergänzt dabei sinnvoll die verstärkten rheinland-pfälzischen Aktivitäten mit dem Schwerpunkt Humane Gestaltung der Arbeitswelt“, betonte der Staatssekretär. Darin fördere das Land Unternehmen und Beschäftigte durch Maßnahmen und Projekte zur alternsgerechten Arbeit, zum betrieblichen Gesundheitsmanagement und zur Vereinbarung von Familie und Beruf.