| Bundesrat/Jahressteuergesetz

Christoph Habermann: Betriebliche Gesundheitsförderung steuerbefreit

Am 19. Dezember 2008 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2009 zugestimmt. Danach können Arbeitgeber schon rückwirkend ab 2008 jeder Arbeitnehmerin bzw. jedem Arbeitnehmer bis zu 500 € im Kalenderjahr für die betriebliche Gesundheitsförderung steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen. „Das ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung und damit auch zur Verbesserung der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“, so Christoph Habermann, rheinland-pfälzischer Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen. Es spiele dabei keine Rolle, ob die Maßnahmen im Betrieb oder außerhalb durchgeführt werden. Der Arbeitgeber könne seinen Beschäftigten die entsprechenden Beiträge sogar direkt bar auszahlen. „Das ist deshalb von großer Bedeutung, damit auch kleine und mittelständige Unternehmen, die sich selbst keine Gesundheitsprogramme oder Vorsorgeangebote leisten können, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steuerfrei externe Leistungen zur Gesundheitsförderung anbieten können“, unterstrich Habermann.

Durch das geänderte Gesetz könnten bestimmte Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Beschäftigten verbessern, gefördert werden. Dazu gehörten besonders Maßnahmen zur Vorbeugung und Reduzierung ar-beitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates oder die Bereitstellung einer gesundheitsgerechten betrieblichen Gemeinschaftsverpflegung. Aber auch Maßnahmen zur Förderung individueller Kompetenzen zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz, zur gesundheitsgerechten Mitarbeiterführung und Präventivmaßnahmen für den Suchtmittelkonsum zählen nach Angaben des Staatssekretärs dazu. Unter die Steuerbefreiung fallen alle Leistungen, die im Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen genannt werden. Ausgenommen seien allerdings Beiträge für Fitness-Studios oder Sportvereinigungen.

„Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen tragen maßgeblich dazu bei, die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten zu erhöhen und die Qualität ihrer Arbeit zu steigern. Sie sind ein bedeutender Wettbewerbsfaktor“, so Habermann. Der Gesundheitszustand der Beschäftigten sei ferner eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Bewältigung des sich abzeichnenden demografischen Wandels. Dies gelte sowohl für die Gesundheit der heute noch jungen wie auch für die bereits älteren Beschäftigten. „Die Steuerbegünstigung ergänzt dabei sinnvoll die verstärkten rheinland-pfälzischen Aktivitäten mit dem Schwerpunkt Humane Gestaltung der Arbeitswelt“, betonte der Staatssekretär. Darin fördere das Land Unternehmen und Beschäftigte durch Maßnahmen und Projekte zur alternsgerechten Arbeit, zum betrieblichen Gesundheitsmanagement und zur Vereinbarung von Familie und Beruf.

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